Natürlich klingt es recht logisch, dass jeder, der einem anderen einen Schaden zufügt, diesen auch ersetzen muss. Doch was, wenn man nicht selbst der Verursacher des Schadens ist, sondern Hund, Katze oder ein anderes Haustier? Im Bürgerlichen Gesetzbuch ist diese Pflicht zur Haftung – also die sogenannte Haftpflicht – geregelt. Diese Festlegung besagt, dass der Verursacher eines Schadens unbegrenzt mit seinem gesamten persönlichen Vermögen haftet. Auch regelmäßiges Einkommen bleibt dabei nicht unberücksichtigt. Genügt aktuelles Vermögen bzw. Einkommen nicht um den entstanden Schaden zu regulieren, werden sogar zukünftiges Vermögen und auch Einkommen herangezogen. Je nach entstandenem Schaden haben die Haftungspflichten also große Auswirkungen.
Tiere gelten Versicherungsrechtliche als Sachwerte
Im Versicherungsrecht zählen Tiere als Sachwert, der immer einen Besitzer hat – zumindest Haus- und Nutztiere. Da Eigentum verpflichtet, und zwar auch zu Haftung, ist deren Besitzer für alle Schäden verantwortlich, die sein Tier verursacht. Läuft ein Hund beispielsweise über eine Straße und verursacht einen Unfall, dann ist sein Besitzer grundsätzlich in der Haftung. Dieses Beispiel zeigt auf, wie schnell und unerwartet, indem sich eben zum Beispiel der Hund sich von der Leine losreißt, ein recht großer Schaden entstehen kann. Um Schutz vor den Folgen der gesetzlichen Haftpflichtregelungen zu haben, kann eine Tierhalterhaftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Diese ersetzt unbeabsichtigt entstandene Schäden, die das versicherte Tier verursacht hat und für die sein Halter haftet.
Einige Tiere werden bereits von der normalen privaten Haftpflichtversicherung erfasst
Doch genügt dafür keine private Haftpflichtversicherung? Es kommt auf das Tier an. Die Versicherer haben mittlerweile die weitgehend einheitliche Regelung, dass alle so genannten „zahmen Haustiere“ mit in einer privaten Haftpflichtversicherung versichert sind. Als zahme Haustiere gelten jedoch nur Kleintiere und Bienen. Hunde und Zugtiere wie Pferde und Ochsen hingegen sind nicht mit in einer privaten Haftpflichtversicherung abgesichert. Für diese muss eine separate Tierhalterhaftpflichtversicherung bestehen, damit verursachte Schäden abgedeckt sind.
Immer auf ausreichende Versicherungssumme achten
Die Funktionsweise einer Tierhalterhaftpflichtversicherung ist ähnlich der einer privaten Haftpflichtversicherung. Nähere Informationen zu Versicherungen und deren genauer Funktionsweise finden Sie zahlreich im Internet. Üblich ist in jedem Fall die Festlegung einer Versicherungssumme, was im Rahmen des Vertragsabschlusses geschieht. Diese Summe beläuft sich in der Regel auf 3 Millionen bis 10 Millionen Euro und stellt eine Haftungsbegrenzung für den Versicherer dar. Die Versicherungssumme gilt dabei grundsätzlich je Schadensfall. Eine zeitliche Einschränkung existiert jedoch nicht. Kommt es zum Beispiel innerhalb eines Jahres zu mehreren Versicherungsfällen, ist das unerheblich für die Versicherungssumme. Diese gilt für jeden Schadensfall erneut. Versicherte sollten darauf achten, im Zweifel immer eine möglichst hohe Versicherungssumme zu wählen. Denn in schwerwiegenden Schadensfällen kann es durchaus sein, dass eine zu gering gewählte Summe überschritten wird. Zudem gehört die Tierhalterhaftpflichtversicherung ohnehin zu den günstigeren Versicherungen, sodass eine erhöhte Versicherungssumme nur eine relativ geringfügige Änderung des Beitrages zur Folge hat.