Früher oder später werden wir alle mit dem Tod konfrontiert. Zwar wollen Sie sich selbst mit dem morbiden Thema vermutlich möglichst wenig beschäftigen. Gerade mit Blick auf den Nachlass ist es aber besonders wichtig, schon zu Lebzeiten für Klarheit zu sorgen. Das geht am besten mit einem Testament, indem die Erbschaft nach Ihrem Willen geregelt werden kann.
Inhaltsangabe
Ein Testament ist nicht zwingend notwendig, klärt aber viele offene Fragen
Niemand möchte sich mit dem eigenen Ableben beschäftigen. Die Erstellung eines Testaments wird daher gerne vernachlässigt. Grundsätzlich braucht es auch kein Testament. Stirbt eine Person, tritt laut dem Erbrecht in Aschaffenburg die gesetzliche Erbfolge ein. Diese besagt, dass Kinder und Enkelkinder zuerst erben. Dabei teilen sich die Kinder zu gleichen Teilen den Nachlass. Gibt es keine Kinder, geht das Erbe an die Eltern oder Geschwister weiter. In der gesetzlichen Erbfolge wird klar geregelt, wie die Vermögenswerte innerhalb der Familie aufgeteilt werden. Doch genau hier liegt oft viel Konfliktpotenzial. Damit sich keiner der Nachkommen vernachlässigt fühlt, macht ein Testament daher durchaus Sinn. Erbstreitigkeiten lassen sich so vermeiden.
Formvorschriften eines Testaments – warum ein Word-Dokument nicht ausreicht
Ein Testament ist in jedem Fall rechtlich bindend. Daher reicht ein gewöhnliches Word-Dokument nicht aus. Auch beim Aufsetzen eines Testaments gelten klare Formvorschriften, damit es für gültig erklärt werden kann. Grundsätzlich wird hier zwischen zwei Formen unterschieden:
- dem eigenhändigen Testament,
- und dem notariellen Testament
Das eigenhändige Testament wird vollständig per Hand aufgesetzt und unterschrieben. Zusätzlich sind auch Orts- und Datumsangaben Pflicht, damit das Testament als gültig erklärt werden kann. Das notarielle Testament hingegen wird von einem Notar beurkundet. Dies muss zwar selbst bezahlt werden, sorgt dafür aber für Sicherheit. Vor allem bei speziellen Wünschen oder komplexen Nachlassregelungen empfiehlt sich diese Form des Testaments.
Darum sollten Sie sich auch um den digitalen Nachlass kümmern
Die Welt wird immer vernetzter und spielt sich zunehmend online ab. Daher sollte auch der digitale Nachlass nicht vergessen werden. Der digitale Nachlass bezieht sich vor allem auf E-Mail-Kontos, Social-Media-Accounts oder auch kostenpflichtige Abonnements. Wer nach seinem Ableben keine digitalen Spuren oder ungewollte Kosten hinterlassen möchte, sollte sich daher auch um dieses Thema kümmern. Der erste Schritt besteht darin, eine Bestandsaufnahme aller Konten mit den passenden Zugangsdaten anzulegen und diese auch nach und nach zu pflegen. Im Testament kann dann festgelegt werden, wer Zugriff auf die Konten hat und wie der digitale Nachlass verwaltet werden soll.
Ein Testament beugt häufig Erbstreitigkeiten in der Familie vor
Erbstreitigkeiten können ganze Familien spalten und dies möchte wirklich niemand. Auch, wenn es ein leidiges Thema ist, sollten Sie sich daher rechtzeitig um die Aufsetzung eines Testaments kümmern. Dies verhindert nicht nur Unstimmigkeiten. Vielmehr zeigt es auch, dass Ihnen Ihre Hinterbliebenen wichtig sind. Auch wenn die Erstellung eines Testaments nicht zwingend notwendig ist, setzt es ein wichtiges Zeichen der Verantwortung.