Die Worte „Finanzamt“ und „Steuererklärung“ lösen bei vielen schnell ein Gefühl des Unwohlseins aus. Der Gedanke an Berge von Aktenordnern und ein für Laien kaum zu durchschauendes Steuerrecht hält diejenigen, die nicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet sind, oft sogar von der Anfertigung einer solchen ab, auch wenn sie dadurch unter Umständen eine Steuererstattung erhalten könnten.
Auf der anderen Seite sind Jahr für Jahr Millionen von Deutschen zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet. Das sind beispielsweise Eheleute, die beide berufstätig sind und von denen einer die Lohnsteuerklasse V oder VI hat und Angestellte, die gleichzeitig für mehrere Arbeitgeber arbeiten, insbesondere aber auch Personen, die einer selbstständigen Tätigkeit nachgehen.
Steuererklärung selbst erstellen oder dem Steuerberater überlassen?
Je nach Unternehmensgröße kann die Erstellung der jährlichen Steuererklärung für Selbstständige durchaus sehr komplex und zeitaufwändig sein. Oft wird diese Tätigkeit daher an einen Steuerberater abgegeben. Doch nicht jeder möchte die hierfür anfallenden zusätzlichen Kosten tragen. Besonders diejenigen, die dazu berechtigt sind, den zu versteuernden Gewinn aus ihrer selbstständigen Tätigkeit durch eine Einnahmenüberschussrechnung zu ermitteln, konnen ihre Steuererklärung mit überschaubarem Aufwand durchaus auch selbst erstellen. Bei der Einnahmenüberschussrechnung handelt es sich um eine gegenüber dem ansonsten angewandten Betriebsvermögensvergleich vereinfachte Gewinnermittlungsmethode. Sie kann beispielsweise von Kleingewerbetreibenden und Freiberuflern verwendet werden.
Hat man sich dazu entschieden, die Steuererklärung selbst zu erstellen, so ist es empfehlenswert, eine geeignete Steuersoftware zu verwenden. Moderne Programme helfen hier nicht nur, keine Fehler beim Ausfüllen der Formulare zu machen, sondern weisen auch auf eventuelle Sparmöglichkeiten hin. Wer eine gute Software verwendet, kann so auch mit geringen Vorkenntnissen eine korrekte und gut optimierte Steuererklärung erstellen.
Steuersparmöglichkeiten für Selbstständige
Für Selbstständige bestehen zahlreiche legale Möglichkeiten, Steuern zu sparen. Viele wissen beispielsweise nicht, dass Umzugskosten, sofern der Umzug nachweislich rein berufliche Gründe hat, steuerlich geltend gemacht werden können. Wer von zu Hause aus arbeitet, kann außerdem die Kosten für die Einrichtung oder Renovierung des dortigen Arbeitszimmers unter Umständen von der Steuer absetzen. Wird der private Pkw für betriebliche Zwecke genutzt, so kann sich auch dies gewinnmindernd und damit steuererleichternd auswirken.
Kommt die bereits erwähnte Einnahmenüberschussrechnung zum Einsatz, so greift das sogenannte Zuflussprinzip. Dieses besagt, dass Einnahmen in dem Jahr steuerlich wirksam werden, in dem sie zugeflossen, also auf dem Konto bzw. in der Kasse des Selbstständigen eingegangen sind. Wird eine Rechnung im Dezember 2012 ausgestellt, aber erst im Januar 2013 bezahlt, so müssen die entsprechenden Einnahmen auch erst im Jahr 2013 versteuert werden.
Manipulationen jeglicher Art oder gar Unterlagenfälschungen sollte man allerdings unbedingt unterlassen. Auch wenn es nur um vermeintlich kleine Beträge geht, zieht dies schnell eine Anzeige wegen Steuerhinterziehung nach sich.
Steuerbescheid sorgfältig überprüfen
Nach Einreichung der Steuererklärung und Bearbeitung durch das Finanzamt erhält man einen Steuerbescheid. Diesen sollte man sorgfältig durchsehen und überprüfen, ob er sich mit den eigenen Berechnungen deckt. Nach Studien des Bundes der Steuerzahler und der Stiftung Warentest enthält etwa jeder fünfte Steuerbescheid Fehler. Wer glaubt, einen Fehler zu seinen Ungunsten im Steuerbescheid entdeckt zu haben, kann sich entweder zunächst telefonisch an das zuständige Finanzamt wenden oder direkt schriftlich Einspruch einlegen. Die Frist für einen Einspruch liegt dabei bei einem Monat. Vom Finanzamt gestellte Forderungen müssen allerdings auch bei einem Einspruch zunächst einmal beglichen werden. Wird dem Einspruch stattgegeben, so wird ggf. der zu viel bezahlte Betrag zurückerstattet.