Wer einen Kredit aufnimmt, sollte vorher genau planen, wie und in welchem Zeitrahmen er diesen zurückbezahlen kann. Doch nicht immer verläuft alles nach Plan. Oftmals verhindern unerwartete Arbeitslosigkeit, Berufsunfähigkeit oder gar der Tod des Schuldners die planmäßige Zahlung von Kreditraten. In diesen Fällen hilft eine sogenannte Restkreditversicherung, sowohl den Gläubiger, als auch den Schuldner und dessen Familie zu schützen.
Ob der Abschluss einer solchen Versicherung sinnvoll und notwendig ist, hängt von verschiedenen Umständen ab.
Inhaltsangabe
Wann ist eine Restschuldversicherung sinnvoll?
Der Abschluss einer Restkreditversicherung (auch: RKV; Restschuldversicherung, RSV) macht in vielen Fällen durchaus Sinn. Ihr Zweck ist es, die Angehörigen eines Kreditnehmers im Falle eines plötzlichen Todesfalles oder auch den Kreditnehmer selbst bei einer unvorhergesehenen Arbeitslosigkeit davor zu schützen, auf den trotzdem weiterhin fällig werdenen Kreditraten sitzen zu bleiben.
Dies ist insbesondere dann wichtig, wenn es sich um einen hohen Kreditbetrag handelt, der über einen langen Zeitraum hinweg abbezahlt wird wie es etwa bei einer Immobilienfinanzierung fast immer der Fall ist. Ist der Kreditnehmer nicht ohnehin schon über entsprechende sonstige Versicherungen oder andere Vorsorgeprodukte ausreichend gegen diese Risiken abgesichert, so kann eine Restkreditversicherung der einzige Weg sein, über den die Angehörigen den Kredit im Fall der Fälle bedienen können, ohne die Immobilie (unter Umständen zu einem schlechten Preis) verkaufen zu müssen.
Wie bei den meisten Versicherungen ist es sinnvoll, zunächst verschiedene Tarife zu vergleichen. Sowohl die Preise, als auch der Leistungsumfang der von verschiedenen Versicherern angebotenen Policen unterscheiden sich stark. So sind bei einigen Angeboten Arbeitslosigkeit und Arbeitsunfähigkeit nur mit Einschränkungen oder gar nicht abgesichert, sondern nur der Todesfall, während andere Tarife einen sehr umfassenden Schutz bieten, dann jedoch natürlich auch etwas teurer sind.
Wann ist eine Restschuldversicherung nicht unbedingt nötig?
Eine Restkreditversicherung ist nicht unbedingt nötig, wenn der Kreditnehmer beispielsweise bereits über eine Risikolebensversicherung und eine Arbeitslosenversicherung verfügt und deren Auszahlungsbeträge im Zweifelsfall ausreichen würden, um den Kredit zu bedienen. Dennoch ist auch in diesem Fall der Abschluss einer RSV eine Überlegung wert, wenn die Auszahlungsbeträge aus den bestehenden Versicherungen im Versicherungsfall bereits anderweitig eingeplant sind. Als mögliche Alternative zur Restkreditversicherung käme in diesem Fall eine Aufstockung der Lebensversicherung in Frage. Bei manchen (jedoch nicht bei allen) Versicherungspolicen ist das über eine sogenannte Nachversicherung auch ohne erneute Gesundheitsprüfung möglich.
Auch ist eine RSV unter Umständen nicht zwingend erforderlich, wenn der geliehene Geldbetrag vergleichsweise klein ist, beispielsweise wenn nur wenige Tausend Euro geliehen werden, um etwa einen Umzug oder eine Reise zu finanzieren. Ist der Kreditnehmer zusätzlich noch jung und gesund und das Todesfallrisiko dementsprechend klein und besitzt der Kreditnehmer einen vergleichsweise sicheren Arbeitsplatz, so muss er nicht unbedingt eine entsprechende Versicherung abschließen. Letztlich muss in diesem Falle jeder Kreditnehmer selbst abwägen, ob er mit einer Versicherung auf Nummer sicher gehen möchte oder ob er die oben beschriebenen Risiken selbst tragen möchte. Auf der anderen Seite ist nämlich in diesem Fall in der Regel auch die RSV relativ günstig und macht insgesamt nur wenige Prozente des Kreditbetrages aus.
Worauf sollte man beim Abschluss einer RSV achten?
Wer sich für eine Restkreditversicherung entscheidet, der sollte nicht nur den Preis beachten, sondern auch den im Vertrag festgelegten Leistungsumfang. Bei einigen Verträgen gibt es Einschränkungen, die beispielsweise den Versicherer bei einem Tod des Versicherten innerhalb der ersten drei Monate von der Leistung freistellen. Umfasst die RSV auch einen Versicherungsschutz bei Arbeitslosigkeit, so sollte man beachten, dass manchmal erst nach einer gewissen Dauer der Arbeitslosigkeit bezahlt wird und manche Versicherer beispielsweise bei einer Arbeitslosigkeit durch Kündigung innerhalb der Probezeit gar nicht auszahlen. Es sollte daher immer ein auf den Versicherungsnehmer abgestimmter Leistungsumfang gewählt werden.
Kann man eine Restkreditversicherung auch wieder kündigen?
Überlegt man es sich nach Abschluss einer RSV doch noch anders, so hat man in der Regel ein 30-tägiges Widerrufsrecht für den Versicherungsvertrag. Der Kreditvertrag selbst bleibt dadurch meist erhalten. Auch gibt es im Zweifelsfall die Möglichkeit, den Kredit umzuschulden. Damit fällt der Sicherungszweck der RSV weg und der Kunde kann von einem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Man sollte hierbei jedoch stets prüfen, ob im Vertrag eine Klausel zur Kündigung existiert, die eventuell anders lautende Bestimmungen enthält und sich genau überlegen, ob man tatsächlich auf den gebotenen Versicherungsschutz verzichten möchte.