Dass jeder finanziell für den späteren Ruhestand vorsorgen sollte, liegt auf der Hand. Selbst tendenziell träge und auch skeptische Zeitgenossen haben das mittlerweile meist erkannt. Denn aufgrund des demografischen Wandels wird die Situation der gesetzlichen Rentenkassen immer dramatischer. Die steigende Lebenserwartung sorgt dafür, dass die Höhe der regelmäßigen Altersrenten sinken muss. Zumindest um die Inflation bereinigt ist das die logische Folge der beschriebenen Rentenproblematik. Möchte man seinen erreichten Lebensstandard auch im Alter halten oder gar steigern, dann ist die finanzielle Altersvorsorge also praktisch Pflicht.
Ein dafür beliebtes Mittel um für später vorzusorgen sind Renten- und Lebensversicherungen. Denn diese Versicherungen bieten sehr hohe Planbarkeit bezüglich der späteren Auszahlungen. Dabei kann der Versicherungsnehmer später wählen, ob er seine Ausschüttung in Form einer monatlichen Zusatzrente bis ans Lebensende oder stattdessen als einmalige Kapitalauszahlung erhalten möchte. Einige Anbieter bieten auch Mischungen beider Auszahlungsvarianten an. Je nach Höhe des gesparten Kapitals können die Auszahlungswerte unterschiedlich hoch sein. Aufgrund meist relativ langer Vertragslaufzeiten können bereits geringe Unterschiede im Ertrag vergleichsweise große Auswirkungen haben.
Genau deshalb ist es für alle an einem solchen Vertrag interessierten Personen wichtig, sich noch dieses Jahr um einen entsprechenden Abschluss zu kümmern. Denn für alle Lebens- und Rentenversicherung, welche noch dieses Jahr vereinbart werden, gilt der aktuelle gesetzliche Garantiezins von 2,25% pro Jahr – und das dauerhaft. Ab dem Jahr 2012 geschlossene Verträge hingegen werden nur mindestens mit einem abgesenkten Mindestzins verzinst. Dieser liegt dann nur noch bei 1,75%. Diese Absenkung bedeutet zwar nicht zwangsläufig, dass niedrigere Ablaufleistungen zustande kommen müssen, als es bei 2011 abgeschlossenen Verträgen der Fall ist. Denn neben dem erwähnten Garantiezins zahlen Versicherer auch Überschussbeteiligungen aus, die den Gesamtertrag wiederum erhöhen können. Dennoch stellt der Mindestzins für den Versicherungsnehmer praktisch eine Zinsuntergrenze dar, auf die er sich verlassen kann. Selbst dann, wenn das Zinsniveau zukünftig noch niedriger sein sollte als derzeit, kann der jährliche Ertrag nicht mehr unter den bei Abschluss gültigen garantierten Mindestzins fallen. Selbst dann, wenn keinerlei Überschussbeteiligungen ausgeschüttet werden können. Bei Abschluss im Jahr 2011 liegt der Mindestzins wie beschrieben noch 0,5% über dem ab 2012 gültigen Satz. Aus diesem Grunde sollte man bei Interesse an einer Renten- oder Lebensversicherung keine Zeit unnötig verstreichen lassen. Auf der anderen Seite gilt es, auch keine voreiligen Entscheidungen zu fällen. Vor verbindlichen Vertragsabschluss sollten Angebote verschiedener Anbieter eingeholt werden.
Auch BU-Beiträge sind von der Garantiezinssenkung betroffen. Unter mehr-fuer-weniger können Sie sich ihren persönlichen gratis Vergleich einholen. Auf ihre Bedürfnisse zu geschnitten.