Schulden zu haben ist in unserer Gesellschaft mittlerweile nichts ungewöhnliches mehr. Nicht nur der deutsche Staat ist hoch verschuldet, sondern auch ein großer Teil seiner Einwohner. So gelten fast 10% der Bundesbürger als „überschuldet“, d.h. sie haben so hohe Schulden, dass sie mit ihrem Einkommen voraussichtlich nicht in der Lage sein werden, diese zurückzubezahlen. Der dadurch entstehende volkswirtschaftliche Gesamtschaden wird auf bis zu 150 Milliarden Euro pro Jahr geschätzt.
Hohe Schulden können durch unüberlegtes Konsumverhalten und nicht gut durchdachte Finanzierungspläne entstehen. Oft sind die Gläubiger jedoch auch schuldlos an ihrer Situation, beispielsweise im Falle von Arbeitsplatzverlusten oder Krankheit. Oft ist der einzige Weg die angehäuften Schulden wieder loszuwerden die Privatinsolvenz. Über ein so genanntes Verbraucherinsolvenzverfahren haben hierbei Schuldner seit 1999 die Möglichkeit, innerhalb von sechs Jahren von ihren Schulden befreit zu werden. Vergangene Woche hat das Bundeskabinett nun eine Gesetzesänderung beschlossen, die eine Schuldenbefreiung schon innerhalb von drei Jahren ermöglicht – allerdings nur unter bestimmten Auflagen.
Der Ablauf einer Privatinsolvenz
Wer glaubt, dass für ihn ein Insolvenzverfahren sinnvoll sein könnte, sollte sich zunächst genau über Vor- und Nachteile informieren. Im Internet findet man zahlreiche Informationen zur Privatinsolvenz. Sobald die Pläne jedoch konkreter werden, ist es am besten, sich an eine Schulden- und Insolvenzberatungsstelle zu wenden. Mit Hilfe der Schuldnerberatungsstelle muss dann zunächst versucht werden, eine außergerichtliche Einigung mit den Gläubigern zu treffen. Hierfür muss ein Schuldenbereinigungsplan erstellt werden. Stimmt mindestens ein Gläubiger diesem Plan nicht zu, so gilt dieser als gescheitert. Erst dann kann der Gläubiger ein eigentliches Verbraucherinsolvenzverfahren beantragen. Hierfür muss er dem Gericht neben dem entsprechenden Antrag alle gegen ihn bestehenden Forderungen sowie sein vollständiges Vermögen offenlegen. Das nach Abzug der Verfahrenskosten noch vorhandene Vermögen wird im Rahmen des Insolvenzverfahrens dann an die Gläubiger verteilt. Ausnahmen stellen hierbei Vermögensbestandteile dar, die zum Leben oder für die Berufstätigkeit des Schuldners notwendig sind, etwa Wohneigentum bis zu einem gewissen Wert oder das Auto, falls es zur Berufsausübung zwingend erforderlich ist.
Nun schließt sich die so genannte Wohlverhaltensphase an. In dieser Phase muss der Schuldner den pfändbaren Anteil seines Einkommens über einen Treuhänder an die Gläubiger abführen. Die Höhe des pfändbaren Anteils hängt dabei von der Höhe des Einkommens und von einer eventuellen Unterhaltspflicht des Gläubigers ab.
Hält sich der Insolvenzantragsteller während dieser Zeit an alle Auflagen, so kommt es letztendlich zur Restschuldbefreiung.
Die Neuregelung vom Juli 2012
Bisher betrug die Dauer von der Antragstellung bis zur letztendlichen Restschuldbefreiung grundsätzlich sechs Jahre. Letzte Woche wurde hier nun eine Änderung beschlossen. Im Rahmen des Privatinsolvenzverfahrens können Schuldner nun bereits innerhalb von drei Jahren einen Restschulderlass gewährt bekommen, vorausgesetzt sie können in dieser Zeit die Verfahrenskosten und mindestens 25% der an sie bestehenden Forderungen bezahlen. Wer die 25%-Rückzahlung nicht leisten kann, aber dennoch zumindest die Verfahrenskosten begleichen kann, erhält die Restschuldbefreiung nach fünf Jahren. Ansonsten bleibt es wie bisher bei einer Dauer von sechs Jahren. Aus Sicht der Schuldner ist diese Neuregelung als äußerst positiv zu bewerten, denn zumindest die Verfahrenskosten können diese in den meisten Fällen aufbringen und so das Insolvenzverfahren um mindestens ein Jahr verkürzen. Aber auch für betroffene Gläubiger bietet die neue Regelung Vorteile, denn für die insolventen Schuldner wird so ein großer Anreiz geschaffen, zumindest ein Viertel der Schuldensumme aufzubringen und zurückzubezahlen. So werden diese ermutigt, sich trotz Pfändung weiterhin um ein regelmäßiges möglichst hohes Einkommen zu bemühen und die Hinterziehung von Vermögen wird vermeiden. Dies dürfte auch für die Gläubiger den Nachteil von eventuellen entgangenen Lohnpfändungen der verkürzten ein bis drei Jahre wettmachen.
Probleme nach der Insolvenz
Ganz „vergeben und vergessen“ sind die ehemaligen Schulden allerdings auch nach erfolgreichem Abschluss des Insolvenzverfahrens nicht. Bei der Schufa bleibt die Information über die Insolvenz nämlich noch für einige Jahre gespeichert. Das kann nicht nur beim Abschluss eines Handyvertrages oder bei Bestellungen auf Rechnung problematisch sein, sondern unter anderem auch bei Eröffnung eines Girokontos. Besonders Banken, die selbst zu den ehemaligen Gläubigern gehören, verwähren dies oft. Für die betroffenen Personen ist es daher oft schwierig, überhaupt eine Bank zu finden, bei der sie ein Konto eröffnen können, um beispielsweise Lohnzahlungen empfangen zu können. Auch hier empfiehlt es sich, sich bei einer Schuldnerberatung beraten zu lassen.
Hallo, kurze Frage: Kann man auch ein zweites mal in privatinsolvenz gehen, wenn man schon ein verfahren hinter sich hat? Danke, Gabriela
Hallo,
ist der Gesetzesvorschlag denn auch schon durch?
Der wurde doch erst am 18.07.2012 eingereicht.
Grüße
Neureglung der Privatinsolvenz“wann tritt Sie in Kraft!
Grüsse Armin Bertuch
Hallo,
leider finde ich keine AW auf die hier gestellten Fragen! Ist die Neuregelung nun rechtskräftig? Hilft mir ein Anwalt bei der vorzeitigen Beendung des Insolvenzverfahrens?
Vielen Dank!
Gruß Sylvia
hallo
also ich finde eine Privatinsolvenz ist legaler Betrug,wo kann ich schneller tausende von Euros verdienen,( habe ja was für das Geld erhalten ) da werden oftmals ohne jedlichen Verstand einzuschalten mit Geldern anderer um sich geworfen, oder wie in meinem Fall auf linker Weise angeeignet, dann schnell einen auf phycho machen, und mit 1017.- euro( Zeitrente) im Monat darauf warten das die von mir ergaunerten 50000.- euro (die irgenwo warm und trocken liegen ) abgeholt werden können. Wer kann in 6 jahren 50000euro sparen??????? nur wer geschickt in Insolvenz geht
es lebe die deutsche rechtsprechung
ach ja ich kann hellsehen, denn nach diesen 6 Jahren sind alle Beschwerden weg und die Frau Anja Schl…. kann wieder arbeiten und das leben ist schön….
Gruß Margret
Hallo,
Ist das Gesetz nun schon in Kraft, das man nach 3 Jahren restschudbefreiung beantragen kann?
Gruß Georg