Offene Immobilienfonds: Aktuelle Diskussionen über zukünftige Fonds-Zulassungen

Im Zuge der Finanzkrise in den Jahren 2008 und 2009 kam es an den Aktienmärkten auf breiter Front zu deutlichen Kursabschlägen. Anleger, welche Einzelaktien und Aktienfonds nutzten, mussten demnach kräftige Kursrückgänge hinnehmen. Doch auch Anlageformen, die grundsätzlich nicht als risikoreich gelten, litten unter den Auswirkungen der Krise – zum Beispiel offene Immobilienfonds.

Doch im Grunde waren offene Immobilienfonds nicht direkt von den damals auch als Immobilienkrise bezeichneten wirtschaftlichen Schwierigkeiten betroffenen. Vielmehr kamen diese Fonds durch Liquiditätsengpässe in Schwierigkeiten, die aus plötzlich massiv anfallenden Verkaufsaufträgen der Investoren resultierten. Vor allem Privatanleger entnahmen ihr Kapital aus Angst vor möglichen Verlusten. Dadurch, dass Immobilienfonds regelmäßig einen Großteil ihres Kapitalbestandes in Immobilien investieren, verfügen diese oftmals nur über einen relativ geringen Teil an kurzfristig liquidem Kapital. Damals überstiegen die Volumina der Verkaufsaufträge die freien Mittel der betroffenen Fonds, sodass Immobilien veräußert werden mussten. Nur so konnten die Auszahlungen an Investoren erfolgen. Was zunächst nicht dramatisch war, verursachte jedoch weitere Verkaufswellen. Denn der möglichst rasche Verkauf der ausgewählten Immobilien war im Regelfall mit vergleichsweise niedrigen Verkaufserlösen verbunden. Da sich dieser natürlich im veröffentlichten Fondspreis auswirkt, waren leichte Kursrückgänge die Folge. Das wiederum schürte weitere Ängste und war die Ursache weiterer Verkäufe. Diese Tendenz führte schließlich zu vorübergehenden Schließungen der betroffenen Immobilienfonds. Nur so konnten noch investierte Anleger vor stärkerem Kursverfall geschützt werden. Aufgrund einer gesetzlichen Begrenzung der Schließungszeit stehen die meisten dieser Fonds nun jedoch vor der Abwicklung. Für die investierten Anleger ist das nicht selten mit erheblichen Verlusten verbunden – je nach der bis dahin vergangenen Anlagedauer.

Ein Diskussionsentwurf des Bundesfinanzministeriums sieht ein Verbot der Neuauflegung offener Immobilienfonds vor. Die tatsächliche Durchsetzung des Entwurfes in der jetzigen Form ist jedoch unwahrscheinlich. Bild: © Anthony Leopold - Fotolia.com

Seitens der Politik wurden angesichts dieser Entwicklungen Änderungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen vorgenommen, die bereits rechtskräftig beschlossen sind. So gilt für Anleger, welche ab dem Jahr 2013 in einen offenen Immobilienfonds investieren, eine Mindestanlagedauer von 2 Jahren. Innerhalb dieser Zeit dürfen keine Entnahmen des Kapitals stattfinden. Für Anleger, welche solch einen Fonds bereits vor 2013 besaßen, gilt die Mindesthaltedauer nicht. Egal wann der Fonds erwoben wurde, gilt jedoch eine Beschränkung der Entnahme von maximal 30.000 Euro halbjährlich. Wer höhere Beträge verfügen möchte, muss seiner Fondsgesellschaft gegenüber mindestens 12 Monate vorher kündigen. Mittels dieser Regelungen sollen stärkere und unvorhergesehene Kapitalabflüsse, wie sie im Rahmen der Finanzkrise zu beobachten waren, verhindert werden. In erster Linie sollen dabei nicht die Verfügungsmöglichkeiten von Privatanlegern, sondern die institutioneller Anleger eingeschränkt werden. Aus diesem Grunde wurde ein relativ hoher Verfügungsrahmen von immerhin 30.000 Euro je Halbjahr festgelegt. Die beschriebenen Regelungen wurden im Rahmen des sogenannten Anlegerschutz- und Funktionsverbesserungsgesetzes festgelegt.

Neben diesen bereits beschlossenen Änderungen sind aktuell weitere Maßnahmen im Gespräch. So existiert ein durch das Bundesfinanzministerium jüngst erstellter Diskussionsentwurf, der sehr drastische Schritte beinhaltet. Danach soll die Neuauflegung offener Immobilienfonds zukünftig untersagt werden. Bereits gegründete Fonds, welche die Immobilienkrise meistern konnten, sollen hingegen bestehen bleiben dürfen. Lediglich die Neugründung geschlossener Immobilienfonds soll nach dem Entwurf des Ministeriums noch zulässig sein.

Doch was ist von den neuerlichen Vorschlägen zu halten? Wie erwähnt erscheinen die geforderten Maßnahmen sehr drastisch. Und tatsächlich würde das Wegfallen der Möglichkeit offener Immobilienfonds einen deutlichen Einschnitt für Fondsgesellschaften bedeuten. Zumindest für die Gesellschaften, die derzeit über keinen renommierten Fonds verfügen, welcher im Fall der Fälle bestehen bleiben dürfte. Dass die im Entwurf verankerten Vorgaben wirklich durchgesetzt werden, scheint allerdings zweifelhaft. Denn die bereits beschlossenen Regelungen innerhalb des Anlegerschutz- und Funktionsverbesserungsgesetzes sind durchaus als bereits recht weitreichend einzuschätzen. Zudem wurden die beschriebenen Neuvorschläge lediglich in Form eines Diskussionsentwurfes verfasst. Ob diese in dieser Form letztlich überhaupt umgesetzt werden, bleibt demnach abzuwarten. Wenn das überhaupt der Fall sein wird, dann möglicherweise in deutlich abgeschwächter Form.

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