Nichtveranlagungsbescheinigung – Finanzlexikon

Einige Steuerpflichtige haben die Möglichkeit eine sogenannte Nichtveranlagungsbescheinigung zu erhalten. Diese bescheinigt, dass der Betroffene voraussichtlich nicht zur Einkommensteuer herangezogen wird. In der Praxis erhalten Personen eine Nichtveranlagungsbescheinigung, wenn sie kein oder ein nur sehr geringes Einkommen besitzen. Zumeist trifft das auf Rentner mit niedriger Altersrente und Kinder zu, welche die Ausstellung einer solchen Bescheinigung beim Finanzamt beantragen können. Wird die Nichtveranlagungsbescheinigung einem Kreditinstitut vorgelegt, kann dieses seinem Kunden Kapitalerträge steuerfrei gutschreiben, die über den sonst im Rahmen eines Freistellungsauftrages üblichen steuerfreien Beträgen liegen.

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