Lebensversicherungen lohnen sich – wie auch viele private Rentenversicherungen – durch die sinkenden Zinsen und aus anderen Gründen kaum mehr. Allerdings führt auch eine Kündigung in der Regel zu erheblichen Verlusten. Die besten Chancen auf eine hohe Lebensversicherung Auszahlung besteht im Ergebnis mit dem „ewigen Widerruf“. Denn dieser ist wegen rechtlicher Fehler oft noch Jahrzehnte nach dem Abschluss der Police möglich.
Warum sich die Kündigung der Lebensversicherung meist nicht lohnt
Grundsätzlich entscheiden Kundinnen und Kunden selbst, ob und wann sie ihre Lebens- oder Rentenversicherung kündigen. Der Versicherer kann lediglich die Kündigungsfrist – sie dauert meist drei Monate – und die Form der Kündigung vorgeben. Die Kündigung können Sie dabei immer zum Ende eines Versicherungsjahres, das maximal 12 Monate dauern darf, aussprechen.
Bei der Kündigung erhalten Sie als Lebensversicherungs-Auszahlung den sogenannten Rückkaufswert. Er ermittelt sich aus der Summe von Beiträgen und Zinsen sowie Überschüssen abzüglich aller Vertragskosten. Durch die hohe Kostenquote, niedrige Zinsen und immer weniger werdende Überschussbeteiligungen liegt der Rückkaufswert dabei oft unter der Summe der eingezahlten Beiträge. Sie erhalten also im Ergebnis weniger zurück, als Sie an den Versicherer überwiesen haben. Es kommt zu einem klassischen Verlustgeschäft.
Damit ist die Kündigung zwar komfortabel – denn der Versicherer übernimmt Prüfung, Abwicklung und Auszahlung des Rückkaufswerts. Sie ist aber in den meisten Fällen auch der teuerste Weg, die Versicherung loszuwerden. Besteht tatsächlich nur die Möglichkeit, die Lebensversicherung zu kündigen, sollten Sie sich tendenziell eher für eine Beitragsfreistellung entscheiden. Denn so kann Ihr eingezahltes Kapital weiterhin für Sie „arbeiten“, insbesondere Zinsen erwirtschaften.
Mit dem „ewigen Widerruf“ eine hohe Lebensversicherung Auszahlung sichern!
Glücklicherweise ist die Kündigung nicht der einzige Weg, eine laufende Lebensversicherung aufzulösen und an das in ihr befindliche Kapital zu gelangen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat nach einer Entscheidung des EuGH im Jahr 2014 entschieden, dass zahlreiche Policen fehlerhafte Widerrufsbelehrungen enthalten. Eine der maßgebendsten Entscheidungen in diesem Zusammenhang ist die vom 07.05.2014 (Az. IV ZR 76/11).
Denn grundsätzlich können Sie Ihre Erklärung, den Versicherungsvertrag abschließen zu wollen, innerhalb eines Monats widerrufen. Diese Monatsfrist beginnt aber nur, wenn der Versicherer Sie ordnungsgemäß über das Widerrufsrecht belehrt hat. Ist die Belehrung hingegen fehlerhaft, unvollständig oder fehlt sie gänzlich, kommt es weder zu einem Beginn noch zum Ende der Widerrufsfrist. Im Ergebnis haben Sie als Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer ein „ewiges Widerrufsrecht“.
Betroffen sind vor allem Lebens- und Rentenversicherungen, die zwischen 1994 und 2007 abgeschlossen wurden. Machen Sie den „ewigen Widerruf“ geltend, profitieren Sie in der Regel von diesen Vorteilen:
- Sie erhalten alle eingezahlten Beiträge einschließlich geleisteter Sonderzahlungen vom Versicherer zurück
- Der Versicherer muss die Zinsen, die er mit Ihrem Kapital erwirtschaftet hat, ebenfalls auszahlen. Dabei handelt es sich um einen klassischen Schadensersatzanspruch, da er die Beiträge durch den Widerruf nicht zu Recht einbehalten durfte
- Sie erhalten alle Vertragskosten, insbesondere die Abschluss- und Verwaltungsgebühren, zurück
Haben Sie Ihre Lebensversicherung bereits gekündigt, ist ein Widerruf meist dennoch möglich. Voraussetzung ist nur, dass die Widerrufsbelehrung Ihrer (gekündigten) Police entsprechende Fehler enthält.
Zahlreiche Anbieter haben sich auf die Prüfung und den Widerruf derartiger Lebensversicherungen spezialisiert. Die Lebensversicherung Auszahlung liegt regelmäßig mehrere tausend oder gar zehntausend Euro über dem Rückkaufswert. Selbst nach Abzug einer kleinen Provision oder eines Honorars verbleibt also ein ordentlicher Gewinn.
Machen Sie den Widerruf Ihrer Lebens- oder Rentenversicherung noch heute geltend und lassen Sie sich die Chance auf eine hohe Lebensversicherung-Auszahlung nicht entgehen. Bedenken Sie, dass das Widerrufsrecht auch bei gekündigten und ausgelaufenen Verträgen weiterhin bestehen kann.