Kontoführungsgebühren – Finanzlexikon

Für die Bereitstellung eines Girokontos können von Banken und Sparkassen sogenannte Kontoführungsgebühren erhoben werden. Diese sollen mindestens zur teilweisen Abdeckung der für die Nutzung des Kontos entstehenden Kosten dienen. In diesem Zusammenhang ist es vor allem zur Verfügung gestellte Selbstbedienungstechnik, die einen Großteil der Kontoführungsgebühren bedarf. Aus diesem Grund sind es vor allem ortsansässige Kreditinstitute, welche Kontoführungsgebühren verlangen. Direktbanken ermöglichen häufig kostenfreie Girokonten, stellen ihren Kunden im Gegenzug jedoch teilweise deutlich weniger Geldautomaten und Kontoauszugsdrucker zur Verfügung. Die Nutzung eines kostenfreien Kontos sollte grundsätzlich von der persönlichen Wichtigkeit der SB-Technik abhängig gemacht werden.

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