Wer in Deutschland wohnt und erziehungsberechtigt für mindestens ein Kind ist, hat in der Regel Anspruch auf Kindergeld. Doch paradoxerweise bekommen ohnehin gut verdienende Eltern im Endeffekt mehr Geld als die Eltern, die das Geld wirklich benötigen, um für den Lebensunterhalt ihrer Kinder aufzukommen.
Wer bekommt Kindergeld?
Anspruch auf Kindergeld haben in Deutschland die leiblichen Eltern eines Kindes wie auch die Pflegeeltern adoptierter Kinder. Grundsätzlich gilt das immer für unter 18-jährige Kinder. Ist das Kind nach dem 18. Lebensjahr erwerbslos, so besteht Anspruch bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres, bei Kindern, die sich in Schule, Ausbildung oder Studium befinden, bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres. Ausnahmen bestehen bei Kindern mit Behinderung, verheirateten Kindern sowie wenn Wehr- oder Zivildienst geleistet wurde.
Wofür ist das Kindergeld gedacht?
Das Kindergeld soll dazu beitragen, dass Eltern den Lebensunterhalt ihrer Kinder sichern können. In Deutschland ist verfassungsrechtlich festgelegt, dass für denjenigen Betrag, der dem Existenzminimum der Kinder einer Familie entspricht, keine Einkommensteuer bezahlt werden muss. Dieser Betrag ist aktuell auf 7008 Euro pro Kind und Jahr angesetzt. Um diese Steuerfreiheit zu gewährleisten, bezahlt der deutsche Staat das Kindergeld quasi als Ausgleichszahlung für die zu viel gezahlten Steuern. Bei Durchschnittsverdienern übersteigen die erhaltenen Zahlungen den Betrag, der für diese Ausgleichszahlung nötig wäre. Der überschüssige Teil des Kindergeldes gilt dann als Sozialleistung. Die Kindergeldzahlungen betragen in diesem Falle 184 Euro pro Monat für das erste Kind, zusätzliche 184 Euro für das zweite, 190 Euro für das dritte und 215 Euro für jedes weitere Kind. Die Beiträge werden monatlich zu bestimmten Terminen von der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit ausbezahlt, die von Empfänger zu Empfänger verschieden sein können.
Warum bekommen Spitzenverdiener mehr als Durchschnittsverdiener?
Bei der deutschen Einkommensteuer handelt es sich bekanntermaßen um eine progressive Steuer. Das bedeutet, dass der prozentuale Steuersatz mit steigendem
Einkommen ebenfalls ansteigt. Während der Eingangssteuersatz für Personen mit geringem Einkommen bei 14% liegt, beträgt er für Vielverdiener mit einem Jahresgehalt von über 52.882 Euro stolze 42%. Dieser Unterschied im Steuersatz bedingt, dass der Vielverdiener mehr Kindergeld bekommt. Er erhält insgesamt pro Jahr und Kind eine Steuererleichterung von 42% * 7008 Euro = 2943 Euro, denn in erster Linie dient das Kindergeld wie bereits erwähnt und wie verfassungsrechtlich verankert der Steuerbefreiung des genannten Betrages. Das entspricht einer monatlichen Steuerersparnis von 245 Euro und liegt deutlich über den 184 Euro, die der Durchschnittsverdiener monatlich für sein erstes Kind erhält. Diese Tatsache mutet durchaus etwas absurd an, denn eigentlich sollte man ja davon ausgehen, dass eher die schlecht verdienenden Familien mehr zusätzliches Geld benötigen, um ihre Kinder zu versorgen. Diese Problematik ist den entsprechenden Behörden natürlich längst bekannt. Unternehmen kann man dagegen trotzdem nur schwer etwas, denn eine Erhöhung des Sozialleistungsanteils am Kindergeld würde Milliarden kosten und ist daher kaum finanzierbar, eine Minderung des Anspruchs für Vielverdiener würde eine Verfassungsänderung erfordern und ist daher ebenfalls nicht ohne weiteres möglich.