Du möchtest dir neben dem Studium die Haushaltskasse etwas aufbessern? Kein Problem – Studentenjobs sind gefragter denn je. Egal, ob im Homeoffice, als Barista oder im örtlichen Handel – die Auswahl ist groß. Bevor du den Nebenjob jedoch antrittst, gibt es einiges zu beachten. Wer die festgelegte Arbeitszeit nämlich überschreitet, riskiert, andere Vergünstigungen zu verlieren. Doch nicht nur bei diesem Punkt ist Vorsicht geboten.
Inhaltsangabe
Wie viel darf ich eigentlich arbeiten?
Immer mehr Studenten entscheiden sich für einen Minijob neben dem Vollzeitstudium. Dies zeigen auch die aktuellen Zahlen: etwa zwei Drittel aller Studenten in Deutschland arbeiten nebenher, um sich den Unterhalt zu finanzieren. Wie viel jedoch gearbeitet werden darf, ist an gesetzliche Vorgaben gebunden. Da das Studium ja ohnehin bereits viel Zeit in Anspruch nimmt, dürfen Studenten während der Vorlesungszeit nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten. Wer dies überschreitet, verliert seinen Status als Vollzeitstudent. In diesem Fall kann es zu Einschränkungen bei Stipendien kommen. In vorlesungsfreien Phasen gibt es Ausnahmen. Während der Semesterferien zum Beispiel gilt die 20-Stunden-Regelung nicht. Die wöchentliche Arbeitszeit darf hier also erweitert werden.
Vorsicht bei der Einkommensgrenze
Nicht nur die Arbeitszeit ist an Beschränkungen gebunden. Auch beim Einkommen gibt es gesetzliche Vorschriften. Vor allem für die Krankenversicherung spielt dieser Punkt eine wichtige Rolle. Die meisten Studenten sind bis zum 25. Geburtstag in der Krankenkasse der Eltern beitragsfrei mitversichert. Dies gilt jedoch nur, wenn das monatliche Einkommen des Studenten 538 Euro nicht überschreitet. Ist dies der Fall, macht eine separate Krankenversicherung für Studenten Sinn. Vorsicht ist auch bei BAföG-Empfängern geboten. Wer hier die 538-Euro-Marke überschreitet, muss einen Teil des Einkommens mit der staatlichen Förderung verrechnen.
Werkstudent oder doch lieber Minijob?
Es gibt unterschiedliche Formen, als Student zu arbeiten. Der Klassiker darunter ist die Arbeit auf Minijob-Basis. Hier herrscht wie oben bereits erwähnt die 538-Euro-Marke. Dafür sind keine Steuern und Sozialabgaben fällig. Anders sieht dies bei Werkstudenten aus. Werkstudenten arbeiten in einem Unternehmen, das bereits fachlich mit dem Studium verbunden ist. Oft findet man hier die Ausschreibungen direkt an der Uni. Der Job als Werkstudent punktet vor allem in Praxiserfahrung. Das Erlernte kann hier direkt im Beruf angewendet werden. Werkstudenten gelten dabei jedoch als normale Teilzeitkräfte. Hier sind daher Abgaben fällig. Dafür haben Werkstudenten entsprechenden Urlaubsanspruch.
Wie sieht es bei einer Selbstständigkeit aus?
In vielen Studiengängen ist der Schritt in die Selbstständigkeit nicht weit. Grundsätzlich ist dies auch kein Problem. Wenn Studium und Arbeit gut unter einen Hut gebracht werden, spielt es keine Rolle, ob du im Angestelltenverhältnis oder auf Selbstständigkeitsbasis arbeitest. Doch auch hier gibt es Beschränkungen, was das Einkommen und die Arbeitszeit betrifft. Bei selbstständigen Studenten darf der regelmäßige Verdienst nicht mehr als 505 Euro ausmachen, damit sie in der Familienversicherung mitversichert bleiben. Zudem sind mehr als 20 Stunden pro Woche oft ein Indiz dafür, dass man als Student hauptberuflich selbstständig ist. Gerade bei Stipendium-Beziehern kann dies zu Problemen führen.