Ist eine natürliche Person oder ein Unternehmen zahlungsunfähig, kann ein Antrag auf die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt werden. Der Begriff der Insolvenz beschreibt demnach einen Zustand, in dem ein Schuldner perspektivisch dauerhaft nicht mehr in der Lage ist, seinen laufenden Verpflichtungen nachzukommen. Im Rahmen des Insolvenzverfahrens werden gegebenenfalls noch vorhandene Vermögensteile des Betroffenen auf dessen Gläubiger aufgeteilt. Insolvente Unternehmen werden in der Regel aufgelöst. Betroffene Privatpersonen hingegen sind nach einer sogenannten Wohlverhaltensphase meist schuldenfrei. In dieser 6 Jahre dauernden Phase des Insolvenzverfahrens werden alle pfändbaren Einkommensteile des Schuldners an dessen Gläubiger abgeführt. Auch zusätzlich vorhandenes Einkommen – zum Beispiel Erbschaften – werden zumindest teilweise zur Schuldentilgung herangezogen.
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