Hanseatische Krankenkasse leitet möglicherweise das Ende der Praxisgebühr ein

Wenn es nach der HEK geht, könnte die Praxisgebühr bald Geschichte sein. Bild: © lilo - Fotolia.com

Die Hanseatische Krankenkasse (HEK) hat am heutigen Donnerstag beschlossen, ihren Kunden die Praxisgebühr für zahnärztliche Behandlungen zu erstatten, sofern diese mindestens einmal jährlich zur Vorsorgeuntersuchung gehen. Gleichzeitig schloss man sich Forderungen der FDP an, die Praxisgebühr generell abzuschaffen. Durch die Gebühr entstünden lediglich Bürokratiekosten, eine Steuerungsfunktion habe sie nicht, argumentiert der HEK Verwaltungsratsvorsitzende Horst Wittrin.

Wenn es nach der HEK geht, könnte die Praxisgebühr bald Geschichte sein. Bild: © lilo - Fotolia.com

Die Entscheidung zur Erstattung der Praxisgebühr gilt sogar rückwirkend: Ab Januar 2012 können HEK-Versicherte ihre Gebühren zurückerhalten. Die Entscheidung bei der HEK fiel allerdings nicht ganz freiwillig. Die Krankenkasse wurde zuvor vom Bundesversicherungsamt wegen ihrer hohen Kapitalrücklagen angemahnt, entweder Prämiengelder an die Versicherten zurückzuzahlen oder zu begründen, wofür die Rücklagen in dieser Höhe nötig seien.

Die Praxisgebühr von 10 Euro wird von Kassenpatienten seit 2004 einmal pro Quartal beim Arzt-, Zahnarzt- oder Psychotherapeutenbesuch fällig und kommt letztlich den jeweiligen Krankenkassen zugute und nicht etwa, wie immer noch von einigen Patienten fälschlicherweise angenommen, den Ärzten. Die Gebühr wurde mit dem Ziel eingeführt, unnötige Arztbesuche zu vermeiden und Patienten dazu zu bewegen, häufiger ihren Hausarzt anstatt eines meist teureren Facharztes aufzusuchen. Tatsächlich gingen die Arztbesuche in Folge der Gebühr um insgesamt 8,7 Prozent zurück. Ob dieser Rückgang allerdings tatsächlich – wie vom Gesetzgeber gewollt – hauptsächlich darauf zurückzuführen ist, dass Patienten mit „Bagatellkrankheiten“ auf den Gang zum Arzt verzichten ist unklar. Kritiker sind der Meinung, dass die Gebühr vielmehr sozial schwächere von oft notwendigen Arztbesuchen abhält.

Der HEK entgehen nach eigenen Angaben durch ihren Verzicht jährlich 2,5 Millionen Euro an Einnahmen. Die Forderung der Kasse nach der kompletten Abschaffung der Praxisgebühr erscheint da nur konsequent, denn nach der momentanen Gesetzeslage muss die HEK die Gebühren nun trotzdem weiter einsammeln und kann sie dann erst nachfolgend an die Versicherten zurückerstatten. Die durch dieses Hin- und Herschieben von Geld entstehenden Bürokratiekosten würde man sicherlich lieber einsparen.

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