Freistellungsauftrag – Finanzlexikon

Steuerpflichtige Privatpersonen können gegenüber ihrer Bank einen Freistellungsauftrag erteilen. Dieser dient dazu, Kapitalerträge steuerfrei vereinnahmen zu können. Besteht ein Freistellungsauftrag, darf das Kreditinstitut Erträge ohne Einbehalt einer Steuer an seinen Kunden auszahlen. Logischerweise ist die Höhe dieses Auftrages begrenzt. Alleinstehende dürfen maximal 801 Euro, zusammen veranlagte Ehegatten höchsten 1602 Euro Ertrag pro Steuerjahr freistellen. Erträge, welche darüber hinaus gehen, sind demnach grundsätzlich immer steuerpflichtig. Der Freistellungsauftrag muss nicht immer in voller Höhe gestellt werden. Ist der Steuerpflichtige bei mehreren Banken Kunde, kann er seinen Maximalbetrag von 801 Euro bzw. 1602 Euro aufteilen. Trotzdem sollte die maximal zulässige Gesamthöhe nie überschritten werden.

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