Die meisten Politiker zeigten sich erleichtert, als das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe im Eilverfahren heute grünes Licht für den so genannten „Europäischen Stabilitätsmechanismus“, kurz ESM, gab. Das Gericht wies damit Klagen mehrerer Abgeordneter, des Vereins „Mehr Demokratie“ sowie zahlreicher Privatpersonen ab, die die Einrichtung des ESM für verfassungswidrig hielten. Sein Urteil begründete es in einer ausführlichen Pressemitteilung.
Zwar steht das eigentliche Urteil im Hauptverfahren noch aus, jedoch wird dieses mit sehr großer Wahrscheinlichkeit sehr ähnlich ausfallen wie das jetzige Urteil im Eilverfahren. Der Einrichtung der internationalen Finanzinstitution ESM mit Sitz in Luxemburg steht damit nichts mehr im Wege, Deutschland war das letzte Land, dass den Vertrag absegnen musste. Deutschland verpflichtet sich damit, bis zu 190 Milliarden Euro für krisengeschädigte Euroländer zur Verfügung zu stellen, sofern diese bestimmte Auflagen erfüllen. Merkel betonte nach der Urteilsverkündung, es sein „Ein guter Tag für Europa“ und auch weitere Politiker der meisten großen deutschen Parteien einschließlich CDU, FDP, SPD und den Grünen begrüßten das Urteil.
Ob das Urteil auch für deutsche Sparer positiv ist, lässt sich im Moment noch nicht genau sagen. Auch Finanzminister Schäuble äußerte sich im ARD Brennpunkt auf die Frage, wie sich die Absegnung des ESM auf den Kurs des Euros und die Inflationsrate auswirken werde, ausweichend, eine klare Aussage konnte oder wollte er nicht treffen.
Fakt ist: Ein unmittelbares Auseinanderbrechen der Währungsunion wird durch den ESM mit hoher Sicherheit zunächst einmal verhindert. Für Krisenstaaten ist es nun leichter, Gelder aus dem so genannten Euro-Rettungsschirm zu erhalten, sofern sie sich an die nötigen Auflagen halten. Damit wird es in absehbarer Zeit nicht zu Staatsbankrotten oder Austritten aus der Währungsunion kommen. Viele Anleger fürchteten dieses Szenario, denn die Auswirkungen wären unvorhersehbar gewesen. Auch angesehene Finanzexperten äußerten in der Vergangenheit sehr unterschiedliche Spekulationen über die Auswirkungen von Austritten einzelner Länder aus dem Euro, die von einer Aufwertung der Währung bis hin zu einem völligem Auseinanderbrechen mit starker Entwertung reichten.
Dass diese Gefahr zumindest vorläufig gebannt ist, bedeutet etwas mehr Sicherheit für deutsche Sparer und könnte für viele unter anderem das Festgeld wieder attraktiver machen. Mit Zinssätzen von momentan bis zu 2,7 Prozent bei zweijähriger Anlage kann hiermit zumindest derzeit die Inflationsrate ausgeglichen werden. Wie immer muss hierbei jedoch auch die Abgeltungssteuer beachtet werden. Ein tatsächlich positiver Realzins ergäbe sich bei einer Anlage des gesamten Vermögens in Festgeld nur bis zu einem Betrag von etwa 30.000 Euro. Bei einem höheren Anlagebetrag würden die Zinseinnahmen den Freibetrag von 801 Euro überschreiten, sodass die zusätzlichen Einnahmen pauschal mit etwa 26 Prozent (inklusive Solidaritätszuschlag) besteuert würden. Der netto-Realzins läge dann nur noch bei 2,7% * 0,74 = 2,00%, was ziemlich genau der momentanen Inflationsrate entspricht. Bei größeren Beträgen ist derzeit also mit Festgeld nur ein Vermögenserhalt, nicht aber eine Vermögensvermehrung möglich.
Beim Tagesgeld sind die Zinssätze naturgemäß noch etwas niedriger als beim Festgeld. Dennoch bleibt das Tagesgeld weiterhin durchaus eine Alternative zum Festgeld, denn es bietet neben der ständigen Verfügbarkeit auch die Chance, von eventuell künftig steigenden Zinsen zu profitieren. Bei einigen Banken erhält man derzeit immerhin Zinssätze von etwa 2,3 Prozent. Sollte die Inflationsrate wie momentan am ehesten zu erwarten weiterhin langsam aber stetig ansteigen, ist nicht auszuschließen, dass auch die Zinssätze der Banken für Privatanleger trotz weiterhin niedrigem EZB-Leitzins etwas nach oben gehen werden, denn viele Kreditinstitute können und wollen es sich nicht leisten, den Großteil ihrer Privatkunden zu verlieren.
Insgesamt bleibt die weitere Entwicklung von Marktzinsen und Inflation unvorhersehbar, auch wenn das Risiko einer plötzlichen sehr schnellen Inflation zunächst eingedämmt scheint. Insbesondere wird sie auch vom Urteil des Bundesverfassungsgerichts über das Vorgehen der EZB beim Anleihenkauf abhängen, was das Gericht im Eilverfahren zunächst weitgehend außer Acht gelassen hatte.
Der ESM öffnet doch Tür und Tor für eine steile Inflation. Ich würde momentan mein Geld nicht für zwei Jahre fest anlegen. Die ganze Vergemeinschaftung von Schulden erinnert mich mehr und mehr an Kommunismus.