Rund ums Thema Geldanlage: Der Depotauszug

Wie in fast allen Bereichen des täglichen Lebens sehen sich Menschen auch im Rahmen ihrer Geldanlage immer mehr Bürokratie ausgesetzt. So beispielsweise auch, wenn es um den von Depotbanken regelmäßig zugestellten Depotauszug geht. Da aufgrund der aktuell sehr niedrigen Zinsen am Geld- und Kapitalmarkt attraktive Alternativen im Bereich klassischer Anlagen fehlen, greifen immer mehr Anleger auf Depots zurück. Je nach Art des Depots können darin ganz verschiedene Arten von Wertpapieren verwahrt werden. Im Rahmen dieser Anlageformen sind aktuell häufig deutlich höhere Erträge möglich als in Form klassischer Zinsprodukte. Entgegen der weitverbreiteten Meinung ist dies für den Anleger jedoch nicht zwingend mit höheren Risiken verbunden. Vielmehr kommt es letztlich auf die Art des genutzten Wertpapiers an. So können risikoreichere Optionsscheine, Einzelaktien oder Branchenfonds genauso verwahrt werden wie im Regelfall eher konservativ zu beurteilende Anleihen.

Spätestens kurz nach Jahresende erhält jeder Depotinhaber einen Depotauszug zugestellt. Bild: © Michael Siller – Fotolia.com

Doch egal, welche Anlageprodukte letztlich im Depot des Anlegers zu finden sind. Die sogenannte Depotbank ist wie eingangs erwähnt verpflichtet, dem Depotinhaber mindestens einen jährlichen Depotauszug zu erstellen und zuzusenden. Im Regelfall ist dies ein Auszug in Form eines Jahresabschlusses per 31. Dezember. In der Praxis erfolgt die Sendung meist im Laufe des Januar des jeweiligen Folgejahres. Im Auszug wird vor allem detailliert aufgeführt, wie hoch der aktuelle Wert aller im Depot befindlichen Anlagen stichtagsbezogen ist. Je nach Art des Depots und Anbieter wird zudem gegebenenfalls die Wertentwicklung des vergangenen Kalenderjahres ausgewiesen. Im Falle eines Fondsdepots ist dies häufig der Fall. Eine solche Information gibt dem Anleger einen genaueren Überblick bezüglich der Anlageentwicklung. Handelt es sich um ein klassisches Wertpapierdepot, in dem zum Beispiel auch Aktien verwahrt werden können, ist eine Wertentwicklungsübersicht allerdings eher unüblich.

Hier ein Kurzüberblick über die in einem Depotauszug zu findenden Informationen:

Depotnummer:

Die Depotnummer ist praktisch die Kontonummer des betreffenden Depots und soll vor allem Verwechslungen ausschließen, falls der Depotinhaber beim entsprechenden Anbieter mehrere Depots haben sollte. Dementsprechend ist klar, dass die zum Depot gehörige Nummer ausgewiesen wird. Oftmals ist es theoretisch sogar möglich, direkt an diese Depotnummer Geld zu überweisen. Werden im Betreff der entsprechenden Überweisung alle für die gewünschte Anlage nötigen Daten vermerkt, kann die Depotbank die gewünschten Wertpapiere für das entsprechende Depot ordern. Wichtig ist dabei vor allem die Wertpapierkennnummer. Diese einzigartige Wertpapiernummer lässt eindeutige Rückschlüsse zu, um welches Wertpapier es sich handeln soll. Jedes an den gängigen Börsen handelbare Wertpapier hat eine solche Kennzeichnung – teils aber auch nicht handelbare Papiere. Direktüberweisungen an Depots sind in der Praxis jedoch relativ selten. Praktisch alle Anbieter wickeln Buchungen getätigter Wertpapiertransaktionen per anschließendem Einzug von einem Verrechnungskonto ab. In der Regel handelt es sich dabei um das Girokonto des Depotinhabers.

Wertpapierbestand:

Wie bereits beschrieben, enthält der Depotauszug eine Auflistung aller per Stichtag enthaltenen Wertpapiere. Diese wird auch als Bestandsübersicht bezeichnet. Die Bestandsübersicht besteht aus der namentlichen Bezeichnung der entsprechenden Papiere und den dazugehörigen Wertpapierkennnummern. Anstelle der Wertpapierkennnummer kann gegebenenfalls auch die sogenannte ISIN angegeben sein. Dabei handelt es sich um eine Wertpapierbezeichnung nach dem internationalen ISIN-Standard. Für den Anleger erfüllt die ISIN jedoch den gleichen Zweck wie die klassische Wertpapierkennnummer – oftmals auch kurz als WKN bezeichnet.

Kurse bzw. Werte:

Ergänzend zur Bestandsübersicht werden die entsprechenden Kurswerte der einzelnen Papiere angegeben. Diese ermöglichen letztlich eine genaue Bestimmung der aktuellen Anlagewerte und geben dem Anleger so eine Übersicht über seine bisher erzielte Gewinne bzw. aufgetretenen Verluste.

Gesamtsumme des Depots:

Resultierend aus den angegebenen Anlagewerten kann letztlich ein stichtagsbezogener Gesamtwert des Depots ermittelt werden. Dieser wird dem Anleger meist abschließend ausgewiesen.

Steuerbescheinigung:

Streng betrachtet gehört die Steuerbescheinigung nicht direkt zum Depotauszug. Allerdings senden die meisten Depotbanken ihren Kunden eine solche Bescheinigung im Zusammenhang mit dem Jahresdepotauszug zu. Die Steuerbescheinigung dient der rechtskräftigen und steuerlich anerkannten Bestätigung der Bank gegenüber ihrem Kunden, dass Steuern berechnet und ans zuständige Finanzamt abgeführt wurden. Mir dieser Bescheinigung kann der Anleger anschließend im Rahmen einer Steuererklärung gegebenenfalls Steuererstattungen erreichen. Beispielsweise ist dies dann häufig der Fall, wenn Anleger im vergangenen Steuerjahr ihren Freistellungsauftrag nicht optimal verteilt hatten und so letztlich zu Unrecht Steuerabzüge hinnehmen mussten. Eine Steuerbescheinigung wird dem Anleger im Regelfall jedoch nur dann ausgestellt, wenn im vergangenen Kalenderjahr auch tatsächlich ein Steuerabzug vorlag.

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