Bürgschaft – Finanzlexikon

Unter der sogenannten Bürgschaft versteht man eine vertragliche Konstellation, in der sich ein Bürger gegenüber einem Kreditgeber bzw. Gläubiger verpflichtet, für dessen Forderungen gegenüber einem Dritten einzustehen. Dies gilt für den Fall, das dieser den bestehenden Forderungen nicht nachkommen sollte. Rechtlich geht der Bürge also praktisch die gleichen Verpflichtungen ein wie der Schuldner. Im Falle der Nichtzahlung des Schuldners kann sich der Gläubiger sofort an den Bürgen wenden und die Zahlung der offenen Forderung verlangen.

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