In fast allen Ländern existiert eine Börsenaufsicht. Diese überwacht und kontrolliert den ablaufenden Börsenbetrieb und kann diese notfalls sogar schließen. Im Allgemeinen achtet die Börsenaufsicht auf die Einhaltung der bestehenden börsenrechtlichen Vorschriften. In Deutschland unterliegt die Börsenaufsicht den Wirtschafts- und Finanzministerien bzw. Senatsverwaltungen der Länder. Neben der Aufsicht der Finanzdienstleister ist die Börsenaufsicht hierzulande ein Teil der Finanzdienstleistungsaufsicht.
show_author_lexikon(); ?>