Hierzulande gehört die Kraftfahrtversicherung zu den Pflichtversicherungen – zumindest der Haftpflichtteil dieser Versicherung. Denn wer ein Fahrzeug besitzt, bedeutet automatisch ein Risiko für alle anderen Menschen. Nicht umsonst darf beispielsweise ein stillgelegtes Fahrzeug nicht auf öffentlichen Plätzen abgestellt sein. Selbst dann, wenn es überhaupt nicht bewegt wird. Denn ob Bewegung oder nicht – rechtlich gesehen haftet der Fahrzeugbesitzer auch dann für eventuelle Unfälle, wenn ein Zusammenstoß ohne Bewegung seines Fahrzeuges geschieht. Da diese Haftung eine große finanzielle Gefahr für den Fahrzeuginhaber bedeutet, aber eventuelle Geschädigte auch geschützt werden sollen, muss eine KfZ-Haftpflichtversicherung bestehen, um ein Fahrzeug anmelden zu können. Wird eine Haftpflichtversicherung nicht bezahlt, führt das automatisch zu einer teuren Zwangsstilllegung.
Funktionsweise und Beitragsberechnung der Kraftfahrtversicherung
Prinzipiell besteht diese Versicherung aus drei Komponenten – aus Haftpflicht-, Teilkasko- und Vollkaskoversicherung. Wie beschrieben ist der Teil der Haftpflichtversicherung Pflicht für jeden Fahrzeughalter. Die anderen Bestandteile können, aber müssen nicht abgeschlossen werden. Die KfZ-Haftpflichtversicherung übernimmt dabei die Zahlung aller Schäden, die anderen Personen durch die Führung des Fahrzeuges entstanden sind. Die Kaskoversicherungen hingegen versichern den Wert des Fahrzeuges selbst. Wird dieses beschädigt, beispielsweise durch Unfall oder auch Umwelteinflüsse, werden die Kosten einer Reparatur bzw. der Zeitwert des KfZ ersetzt. Teil- und Vollkasko unterscheiden sich jedoch in ihren Leistungen, wobei die Vollkaskoversicherung die höherwertige Absicherung ist. Schäden durch Vandalismus zum Beispiel sind lediglich in diesem Versicherungsbestandteil abgesichert. Auch dann, wenn das Fahrzeug ohne Fremdeinwirkung (anderes Fahrzeug, Wild,…) zu Schaden kommt, hilft lediglich eine Vollkaskoabsicherung. Da die individuellen Bedürfnisse und Kostenfaktoren sehr verschieden und für Laien nur schwer überschaubar sind, empfiehlt es sich zum Vergleich verschiedener Angebote eines von zahlreichen Online-Tools zu nutzen, mit denen man den Beitrag zur Autoversicherung berechnen kann.
Wie andere Versicherungen stuft auch die Kraftfahrtversicherung ihre Versicherten in verschiedene Risikoklassen ein. Die Besonderheit ist jedoch, dass sich diese Klassifizierung im Laufe der Zeit ändern kann – sowohl zum Positiven, als auch zum Negativen. Wer ein Fahrzeug schon länger unfallfrei führt, wird für die gleichen Versicherungsleistungen günstiger eingestuft als zum Beispiel ein Fahranfänger. Bei welcher Versicherung der unfallfreie Fahrer versichert ist, spielt dabei jedoch keine Rolle. Eine über die Jahre preisgünstige Einstufung kann auch im Fall eines Versicherungswechsels „mitgenommen“ werden. Wird eine Versicherung aufgrund eines Unfalles in Anspruch genommen, wird der Versicherungsnehmer allerdings höhergestuft. Zukünftige Beiträge fallen demnach höher aus und es dauert entsprechend, bis die vor der Inanspruchnahme vorhandene Stufung wieder erreicht wird. Diese Klassifizierung wird als so genannte Schadensfreiheitsklasse bezeichnet und kann für die einzelnen Versicherungsbestandteile unterschiedlich sein. Schadensfreiheitsklassen existieren lediglich für Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung. In der Teilkaskoversicherung werden keine Stufungen vorgenommen.
Wie erwähnt, bestimmt die Höhe der Schadensfreiheitsklassen maßgeblich die Höhe der zu zahlenden Beiträge. Doch auch ein weiterer Faktor ist dafür sehr wichtig – die sogenannten Typenklassen. Diese orientieren sich am zu versichernden Fahrzeug. Sie ergeben sich aus den Erfahrungen, die Versicherer mit den entsprechenden Fahrzeugen machen. So entscheidet letztlich die Höhe der statistisch entstehenden Schäden darüber, wie hoch ein Fahrzeug gestuft wird. In diesen Statistiken sind die Kosten entstandener Unfälle, aber zum Beispiel auch die von KfZ-Diebstählen einkalkuliert. Handelt es sich statistisch um ein Fahrzeug, das relativ häufig von Fahranfängern genutzt oder gestohlen wird, sind die Typenklassen relativ hoch festgesetzt. Fahrzeugtypen, welche statistisch seltener für Unfälle verantwortlich sind, sollten hingegen günstiger eingestuft sein.
Die persönliche Schadenfreiheitsklasse des Halters bzw. Versicherungsnehmer und die Typenklasse des zu versichernden Fahrzeuges bestimmten maßgeblich über die Höhe des zu zahlenden Versicherungsbeitrages. Es gibt jedoch noch einige weitere Einflussfaktoren. Rabatte geben Versicherer zum Beispiel dann, wenn das versicherte Fahrzeug nachts auf einem Privatgrundstück abgestellt ist. Auch der Ausschluss von Fahrern bis zum Alter von 22 Jahren sind verbreitete Rabattfaktoren.
Das Dilemma eines Fahranfängers
Aufgrund des beschriebenen Systems der persönlichen Schadensfreiheitsklassen haben Fahranfänger praktisch keine Chance, ein Fahrzeug kostengünstig zu versichern. Zumindest dann, wenn sie selbst Fahrzeughalter sind, ist das nicht möglich, da die Schadensfreiheitsklasse für bisher noch nie Versicherte denkbar kostenintensiv festgelegt wird. Doch ohne eine Versicherung abzuschließen, kann der Fahranfänger selbst nie ein günstigeres Preisniveau erreichen. Ein gängiger „Trick“ ist die Nutzung eines „fremden“ Fahrzeuges. Versichert man das KfZ beispielsweise auf einen Elternteil mit Fahrerfahrung, ist die Versicherung naturgemäß günstiger. Gegebenenfalls ist eine Versicherung als Zweitwagen möglich. Fährt der Anfänger längere Zeit unfallfrei, kann er später die günstigere Einstufung des Elternteils problemlos übernehmen. Dabei gilt allerdings, dass die zu übernehmende Einstufung nur maximal so günstig sein kann, wie der Anfänger sie hätte seit Erwerb seines Führerscheines erreichen können. Trotzdem lassen sich auf diese Weise anfänglich sehr hohe Kosten einer Kraftfahrversicherung vermeiden.