Eine Bankauskunft über Privatkunden wird häufig nur im Rahmen der Kreditantragstellung angefertigt. Immer dann, wenn eine bisher unbekannte Person ein Darlehen beantragt, wird die angefragte Bank eine solche Auskunft von der bisherigen Hausbank des Antragstellers einholen. Die Bankauskunft enthält allerdings lediglich allgemeine Aussagen über den Betroffenen und die bisherigen Erfahrungen des Institutes. Genaue Mitteilungen über Kontostände und Ähnliches finden nicht statt und unterliegen dem Bankgeheimnis. Im Rahmen von Bankauskünften über Privatpersonen gilt zudem, dass dem anfragenden Institut zwingend die Zustimmung des Betroffenen vorliegen muss.
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