Arbeitnehmersparzulage – Finanzlexikon

Im Fünften Vermögensbildungsgesetz ist die finanzielle Förderung von Arbeitnehmern beim Vermögensaufbau geregelt. Per Arbeitnehmersparzulage erhalten diese eine Bonuszahlung auf die regelmäßige Anlage von sogenannter Vermögenswirksamen Leistungen. Diese werden direkt vom Lohn in einen dafür zugelassenen Sparvertrag gezahlt. Voraussetzung für den Erhalt dieser Förderung sind bestimmte Einkommensgrenzen. Die Arbeitnehmersparzulage beträgt bei Aktiensparplänen maximal 80 Euro jährlich. Im Rahmen von Bausparverträgen erhalten Arbeitnehmer höchstens 42,30 Euro pro Jahr. Wichtig: Einige Arbeitgeber beteiligen sich, wenn ihre Angestellten ihre Vermögenswirksamen Leistungen anlegen. In einem solchen Fall stellen diese also eine zusätzliche vom Arbeitnehmer nutzbare Zahlung durch den Arbeitgeber dar.

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