Die Aktie gehört zu den ältesten Anlagearten überhaupt. Denn letztlich stellt sie nichts anderes als eine Unternehmensbeteiligung dar. Die Aktie verbrieft ein Eigentumsrecht. Wer eine oder mehrere Aktien erwirbt, wird vom Gesetz her also Mitinhaber der betreffenden Aktiengesellschaft. In diesem Punkt liegt ein wesentlicher Unterschied gegenüber dem Besitz einer Unternehmensanleihe. Denn in diesem Fall erlangt der Investor kein Miteigentumsrecht, sondern lediglich den Status eines Gläubigers. Aufgrund ihres Status als Eigentümer werden Aktionäre im Falle einer Insolvenz der Gesellschaft zuletzt bedient. Aus Sicht einer Aktiengesellschaft ist die Ausgabe von Aktien ein wichtiges Mittel zur Beschaffung von Eigenkapital.
show_author_lexikon(); ?>