In der Finanzwelt existiert der Begriff Agio (=„Aufgeld“) in mehreren Zusammenhängen. Zum einen bezeichnet er im Rahmen einer Kapitalanlage die Differenz zwischen dem inneren Wert eines Wertpapiers und seinem an der Börse gezahlten Preis. Das Agio stellt für den Anleger also eine Art Aufgeld – also auch Kosten – dar. Auch bei der Ausreichung eines Darlehens kann ein Agio vereinbart sein. Vor allem im Rahmen von Baufinanzierungen ist das üblich. Dabei zahlt das Kreditinstitut den gewünschten Kredit zu 100% aus. Der Darlehensnehmer muss jedoch diese Summe zuzüglich Agio zurückzahlen. Dieses kann deshalb als eine Art Bearbeitungsgebühr betrachtet werden.
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