Seit Beginn der Finanzkrise erlebten Tagesgeldkonten einen regelrechten Boom. Dafür gab es mehrere Gründe. So war es vor allem die damals große Verunsicherung vieler Bank- und Sparkassenkunden, welche ihr Geld deshalb vorrangig in möglichst konservativ ausgerichtete Anlageprodukte investieren wollten. Angesichts häufig bereits gemachter schlechter Erfahrungen dieser Anleger war die Angst vor möglichen Kursverlusten im Rahmen von Aktien- und Fondsanlagen einfach zu groß. Die meisten Privatanleger vertrauten deshalb nur möglichst kalkulierbaren Anlagemöglichkeiten ohne Verlustrisiken. Hinzu kam, dass der auf Tagesgeldkonten eingezahlte Anlagebetrag jederzeit wieder verfügt werden kann – ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist. Auch das war den meisten Privatanlegern sehr wichtig. Ein weiterer Grund für die Beliebtheit des Tagesgeldkontos war seine damals meist relativ hohe Verzinsung. Oftmals waren Erträge zwischen 3,5% und 5% pro Jahr möglich. Da sich die Geldhäuser nach der Lehman-Brothers-Pleite untereinander nur noch sehr begrenzt Kapital liehen, stieg die Nachfrage am Geld- und Kapitalmarkt dementsprechend. Das schlug sich in relativ stark steigenden Zinssätzen nieder, was wiederum zu höheren Erträgen für Tagesgelder führte. Angesichts der daraus resultierenden Vorteile griffen viele Personen auf diese äußerst flexible Kontoart zurück.
Die Stärken des Tagesgeldkontos
Wie erwähnt, sind auf Tagesgeldkonten hinterlegte Gelder jederzeit verfügbar. Solch ein Konto stellt also durchaus eine attraktive Alternative zum klassischen Sparbuch dar. Mit dem Unterschied, dass keinerlei Kündigungsfristen existieren. Während Sparbücher eine gesetzlich vorgeschriebene Kündigungsfrist von mindestens drei Monaten aufweisen, kann der Inhaber eines Tagesgeldkontos jederzeit sofort und ohne Einschränkungen verfügen. Zudem ist es in der Praxis so, dass mittels Tagesgeldkonto meist höhere Erträge als im Rahmen von Sparbüchern erzielt werden können. Aufgrund geringerer Betriebskosten im Gegensatz zum klassischen Buch geben die Kreditinstitute höhere Zinssätze an ihre Kunden weiter. Auch wenn die Zinssätze aktuell nicht mehr dem Niveau der Jahre 2008 und 2009 entsprechen können. Gelder, welche verfügbar bleiben sollen oder dem Anleger nur kurzfristig zur Verfügung stehen, können mittels Tagesgeldkonto effektiv angelegt werden.
Nicht immer ist das Tagesgeldkonto sinnvoll
In Zeiten höherer Zinsen stellt die Kapitalanlage auf Tagesgeldkonten eine durchaus verlockende Anlagevariante dar – dank der beschriebenen Vorteile. Die Kehrseite der hohen Flexibilität für den Anleger liegt allerdings im variablen Zinssatz. Da es sich beim Tagesgeld um alles andere als eine Festanlage handelt, kann das jeweilige Kreditinstitut jederzeit Zinsanpassungen vornehmen. Sinken die Zinsen am Markt, wird der Ertrag des Tagesgeldkontos in der Regel zeitnah angepasst. So kam es, dass nach der beschriebenen Verunsicherung durch die Finanzkrise ein Zinseinbruch auf Tagesgeldkonten stattfand. Anleger, die während einer Hochzinsphase hingegen Festanlagen tätigen, sichern sich die vereinbarten Konditionen für den entsprechenden Anlagezeitraum.
Aus diesem Grund sollte ein Tagesgeldkonto lediglich für die Anlage eines Teils des Gesamtvermögens genutzt werden. Und zwar für den Teil, der einer ständigen Verfügbarkeit bedarf. Geht es hingegen darum, einen möglichst hohen Ertrag zu erzielen, ist das Tagesgeldkonto historisch betrachtet nicht die ertragreichste Anlagevariante. In diesem Fall sollte eine auf den Anleger zugeschnittene Strukturierung des Gesamtvermögens erfolgen. Auf diese Weise lassen sich die Vorzüge verschiedener Anlageprodukte verbinden und insgesamt häufig höhere Erträge erzielen.
Über die steuerliche Behandlung von Erträgen
Geht es um die Anlage höherer Beträge, sollte auch aus steuerlicher Sicht eine Vermögensstrukturierung erfolgen, da das Tagesgeldkonto keine Steuerbegünstigung bietet. Die erzielten Zinserträge sind komplett steuerpflichtig. Für den Anleger bedeutet das, dass lediglich Gesamtjahreserträge bis zur Maximalhöhe von 801 Euro (Alleinstehende) bzw. 1602 Euro (zusammen veranlagte Ehegatten) mittels Freistellungsauftrag freigestellt werden können. Darüber hinausgehende Erträge werden grundsätzlich mit Abgeltungssteuer und Solidaritätszuschlag, also einem effektiven Steuersatz von 26,38%, belegt.