Laut Umfragen gehört der Erwerb eines Eigenheims zu den Zielen vieler junger Menschen. Die Gründe dafür liegen auf der Hand. So ist es zum Beispiel der Drang nach Unabhängigkeit, der bei vielen Personen den Wunsch nach Wohneigentum hervorruft. Doch auch schlechtweg die Möglichkeit, dauerhaft gesehen Geld zu sparen ist durchaus verlockend. Denn wer seine eigenen vier Wände besitzt, muss keine Miete zahlen. Lediglich Nebenkosten und gegebenenfalls Rückstellungen für spätere Instandhaltungen fallen regelmäßig an – zumindest sobald das betreffende Objekt vollständig bezahlt ist.
Jeder, der zu diesem Personenkreis gehört, sollte frühzeitig mit der Ansparung von Kapital beginnen. Denn ist eine Objektfinanzierung nötig, dann bedeutet höheres Eigenkapital später eine enorme Kostenersparnis. Sollte es hingegen nie zum Erwerb von Wohneigentum kommen, steht das gesparte Kapital für andere Zwecke zur Verfügung. Auch dafür wäre sich der Sparer später sicherlich dankbar. Insofern kann Sparen nie „falsch“ sein.
Inhaltsangabe
Der Staat hilft mit
Viele wissen nicht, dass es für die Ansparung von später wohnwirtschaftlich genutzten Geldern Zuschüsse gibt. Eine dieser staatlichen Förderungen ist die sogenannte Wohnungsbauprämie, deren Höhe sich letztlich nach der vom Sparer geleisteten jährlichen Einzahlungen in einen Bausparvertrag richtet. Der gezahlte Prämiensatz beträgt 8,8% der getätigten Jahressparleistung. Höchstens jedoch werden Zahlungen in Höhe von 512 Euro (Alleinstehende) bzw. 1024,- Euro (zusammen veranlagte Ehegatten) prämiert. Daraus ergeben sich maximale Wohnungsbauprämienzahlungen in Höhe von 45,06 Euro bzw. 90,11 Euro pro Jahr. Für die Gewährung der Prämie gelten Einkommensgrenzen. Diese liegen bei 25600 Euro zu versteuerndem Einkommen jährlich. Für zusammen veranlagte Ehegatten verdoppelt sich dieser Betrag. Die Wohnungsbauprämie ist auf Dauer durchaus ein attraktiver Bonus, der zusätzlich zu den von der Bausparkasse gezahlten Zinsen gewährt wird.
Eine wertvolle Ausnahmeregelung für junge Kunden
Für alle noch bis 2008 abgeschlossene Bausparverträge galt: Besteht ein Vertrag unabhängig von seiner Besparung mindestens 7 Jahre lang, besteht für die Gewährung der Wohnungsbauprämie keine Zweckbindung. So kann das dann ausgezahlte Guthaben beispielsweise auch für die Anschaffung eines Autos oder eine Reise genutzt werden – inklusive Prämie. Bausparverträge waren deshalb prinzipiell auch zum Ansparen von Kapital geeignet, das voraussichtlich nicht für wohnwirtschaftliche Zwecke genutzt werden sollte. Alle noch bestehenden Verträge genießen Bestandsschutz. Für ab 2009 abgeschlossene Bausparverträge hingegen besteht eine zwingende Zweckbindung. Wird das aus dem Bausparvertrag ausgezahlte Geld nicht wohnwirtschaftlich eingesetzt, fordert das Finanzamt die gewährte Wohnungsbauprämie zurück. Weitere Nachteile entstehen dem Sparer jedoch nicht.
Mit Änderung der beschriebenen Rahmenbedingungen für die Gewährung der Wohnungsbauprämie hat der Gesetzgeber jedoch eine Ausnahmeregelung beschlossen. So können junge Menschen unter 25 Jahren einen Bausparvertrag abschließen, im Rahmen dessen sie noch einmal von der „Altregelung“ profitieren. Auf diese Weise kann diese Personengruppe den Bausparvertrag rein zum Sparen nutzen – ohne die Vorgabe der wohnwirtschaftlichen Verwendung.
Warum ein Bausparvertrag genutzt werden sollte
Doch warum eigentlich Bausparverträge nutzen? Wie eingangs erwähnt, ist der Wunsch nach Wohneigentum recht verbreitet. Unabhängig von der beschriebenen Möglichkeit einer zusätzlichen Prämienzahlung bietet das Bausparen attraktive Vorteile für bauwillige Sparer. So besteht der eigentliche Zweck des Bausparens in der später möglichen Nutzung eines Bauspardarlehens. Im Regelfall sind dessen Konditionen äußerst günstig. Zudem sind solche Kredite sehr flexibel in ihrer Handhabung. Zum Beispiel sind Sondertilgungen jederzeit ohne separate Kündigung und Vorfälligkeitsentschädigung möglich. Bei gängigen Bank- und Sparkassendarlehen ist das nicht der Fall.
Bausparen in der aktuellen Niedrigzinsphase?
Aktuell kommt allerdings der Umstand hinzu, dass sich die Zinssätze des Geld- und Kapitalmarktes auf niedrigem Niveau bewegen. Das lässt zunächst den Rückschluss zu, dass auch gängige Bank- bzw. Sparkassenfinanzierungen recht günstig sind und der Zinsvorteil des Bauspardarlehens deshalb nur noch gering ist. Das stimmt auch bedingt. Denn der reine Zinsunterschied zwischen klassischem Darlehen und Bausparkredit ist dadurch nicht mehr so groß wie in der Vergangenheit. Anders betrachtet sollte man sich jedoch im Klaren sein, dass die Zinsen und folglich auch die Baukreditzinsen perspektivisch wieder steigen werden. Auf längerfristige Zeiträume von 5 bis 10 Jahren ist das sogar unbedingt anzunehmen. Wer später ein Darlehen benötigt, sollte sich die aufgrund der niedrigen Zinsen historisch günstigen Konditionen von Bauspardarlehen sichern. Denn dieses schafft nicht heute, sondern erst später einen Zinsvorteil. Dieser wiederum fällt perspektivisch gesehen vermutlich deutlich größer aus als es aktuell scheinen mag. Das gilt übrigens auch für bereits finanzierende Hauseigentümer, deren Zinsbindungsfrist in 5 bis 10 Jahren abläuft. Denn auch diese wären von höheren Zinskonditionen am Markt betroffen.