Wer nicht nur gegen die Folgen von Arbeitsunfällen, sondern auch gegen Unfälle im Privatleben abgesichert sein möchte, kann eine private Unfallversicherung abschließen. Aus verschiedensten Gründen ist diese Versicherung in Deutschland äußerst beliebt. So wollen beispielsweise Eltern und Großeltern, dass ihre Kinder bzw. Enkel im Falle eines Unfalles finanziell abgesichert sind. Deshalb sind vor allem Kinder oftmals mittels einer Unfallversicherung versichert. Aber auch die Tatsache, dass sich mit einem solchen Vertrag bereits bei geringem Beitrag relativ hohe Versicherungssummen nutzen lassen, bewegt viele Menschen zum Abschluss dieser Versicherung – natürlich auch Erwachsene für sich selbst.
Wann und im welchem Unfang zahlt eine Unfallversicherung?
Wie ihre Bezeichnung bereits aussagt, zahlt eine Unfallversicherung im Falle eines Unfalles. Versicherungsrechtlich handelt es sich dabei um ein plötzlich von außen einwirkendes Ereignis, das unfreiwillig eingetreten ist. Im Rahmen des Vertragsabschlusses einer Unfallversicherung wird eine Versicherungssumme festgelegt, die das Kernstück der Versicherung bildet. Diese wird häufig auch als sogenannte Invaliditätssumme bezeichnet. Die Höhe der ausgeschütteten Leistung orientiert sich grundsätzlich immer an der Schadenshöhe, die durch den betreffenden Unfall entstanden ist. Im Falle von Körperschäden ist das meist jedoch nicht einfach. Um eine standardisierte Einstufung zu ermöglichen, wurde eine Gliedertaxe erstellt. Diese ermöglicht es einem Arzt, nach einem Personenschaden eine prozentuale Schadenshöhe festzulegen. Verliert ein Versicherter beispielsweise ein Bein bis unterhalb seines Knies, entspricht das einem Körperschaden von 60%. Doch auch bereits kleinere Schäden wie der Verlust eines Fingers bzw. das Vorliegen einer eingeschränkten Nutzungsfähigkeit entspricht oftmals bereits einem Schaden von immerhin 5% bis 10%. Solche Verletzungen, die den Betroffenen meistens im Alltag nicht wesentlich einschränken, sind häufig folgen von Sportunfällen, etwa beim Volleyball- oder Basketballspiel. Die Unfallversicherung zahlt demnach nicht nur bei schwerwiegenden Verkehrsunfällen oder Ähnlichem. Liegt beispielsweise ein Schaden von 5% vor, dann werden 5% der vereinbarten Versicherungssumme ausgezahlt. Im Falle einer Invaliditätssumme von zum Beispiel 120.000 Euro entspricht das einer Ausschüttung von immerhin 6000 Euro.
Sinnvoll: Die Vereinbarung einer Progression
Erleidet ein Versicherter einen so schweren Unfall, dass es zur Vollinvalitiät kommt, so sind auch die finanziellen Folgekosten oft sehr hoch und übersteigen schnell auch höhere Beträge wie etwa die oben als Invaliditätssumme angenommennen 120.000 Euro. Um sich auch hierfür ausreichend abzusichern, muss die Versicherungssumme jedoch nicht extrem hoch gewählt werden, um ausreichende Leistungen zu erhalten. Vielmehr ermöglicht es die sogenannte Progression, dass bei schlimmeren Unfällen hohe Ausschüttungen stattfinden – trotz relativ niedriger Invaliditätssumme. Die Progression greift erst ab Eintreten von Vollinvalidität und wird meist in Höhe von 300% bis 500% der Invaliditätssumme festgelegt. Bei Erreichen von 100% Invalidität nach der beschriebenen Gliedertaxe liegt Vollinvalidität vor, wobei der Versicherer im Schadensfall eine prozentuale Steigerung der Leistung entsprechend der vereinbarten Progression vornehmen würde. Eine Progression zu vereinbaren ist äußerst sinnvoll, da dadurch oftmals nur ein relativ geringer Mehrbeitrag entsteht. Zudem wird im Falle einer Vollinvalidität häufig viel Kapital benötigt. So sind zum Beispiel meist Umbaumaßnahmen des Wohnraumes des Betroffenen nötig, die je nach Umfang viel Geld kosten können.
Ein Beispiel:
Nach einem Verkehrsunfall müssen dem Versicherten beide Beine amputiert werden. Daraus ergibt sich zweifelsfrei eine Vollinvalidität, die ein Arzt bestätigt. Der Versicherte nimmt seine Unfallversicherung in Anspruch, wobei eine Invaliditätssumme von 150.000 Euro festgelegt wurde. Zusätzlich dazu wurde eine Progression in Höhe von 350% vereinbart.
150.000 Euro x 350% = 525.000 Euro
Aufgrund der prozentualen Steigerung von 350% werden insgesamt 525.000 Euro als Einmalleistung ausgezahlt.
Mögliche Zusatzleistungen aus einer Unfallversicherung
Wie beschrieben stellt die Invaliditätssumme den Hauptleistungsbestandteil der Unfallversicherung dar. Viele Anbieter ermöglichen jedoch auch zusätzliche Leistungen, die eingeschlossen werden können. Sehr verbreitet ist beispielsweise das Krankenhaustagegeld. Dieses wird je Tag ausgezahlt, an dem als Unfallfolge ein stationärer Krankenhausaufenthalt nötig ist. Seine Höhe ist vertraglich festgelegt und grundsätzlich frei wählbar, hat jedoch Einfluss auf den vom Versicherten zu zahlenden Beitrag. In diesem Zusammenhang ist oft auch die Wahl eines sogenannten erweiterten Krankenhaustagesgeldes möglich. Dieses führt zu einer über den Krankenhausaufenthalt hinausgehenden Zahlung des Krankenhaustagegeldes. Meist wird diese Leistung dann bis zur Genesung erbracht. Als weitere Zusatzleistungen können Unfallrenten und Todesfallleistungen vereinbart werden. Auch ein Einschluss der Kostenübernahme für den Fall von kosmetischen Operationen nach Unfällen ist möglich.
Kurz und knapp, verständlich auf den Punkt gebracht!
Gehört zu den besten Beiträgen, die ich im Internet zu dem Thema gelesen habe,
Aber, ob ich mit 62 Jahren, bereits in der Altersteilzeit und vor der Rente befindlich noch eine abschließen soll? Bei dem bißchen Sport, das ich betreibe und die wenigen km, die ich pro Jahr Auto fahre? (Meine Frau fährt nicht nur besser, sie parkt auch punktgenau und zügig ein)
Gut, als Radfahrer, bes. im sonst sehr schönen Freiburg, bin ich in Gefahr, die Radfahrer sind ja heute gleich gefährlich wie die Radfahrer.
Das war es, liebe Lena. Schöner Name,hätte wir auch genommen, aber wir bekammen zwei Söhne- auch nicht schlecht !