Fast jeder kennt sie – die Schufa. Dies ist eine deutsche Wirtschaftsauskunftei, die verschiedene Bonitätsdaten potenzieller Kreditnehmer bzw. Vertragspartner speichert. Sie ging aus der sogenannten Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung hervor. Bereits im Jahre 1927 wurde die Grundlage der heutigen Schufa geschaffen, indem die Brüder Kurt und Walter Meyer zusammen mit Robert Kaufmann in Berlin die Schutzgemeinschaft für Absatzfinanzierung gründeten.
Im Rahmen dieser Auskunftei werden verschiedene Bonitätsmerkmale gesammelt. Die Schufa selbst erhebt diese Daten dabei in der Regel nicht. Der Großteil dieser Informationen wird von Banken, Versicherungen und anderen Vertragspartnern geliefert. Sie teilen praktisch ihre Erfahrungen mit dem betreffenden Kunden mit. Sowohl positive als auch negative Merkmale können der Schufa gemeldet werden.
Nicht jedes Unternehmen erhält pauschal Informationen aus dem Verzeichnis der Schufa – lediglich Vertragspartner der Auskunftei. Dabei existieren verschiedene Formen der Partnerschaft. Kreditinstitute und Leasinggesellschaften werden beispielsweise als sogenannte A-Partner geführt. Diese erhalten sollständige Informationen über positive und negative Merkmale der betreffenden Person. Als B-Partner werden zum Beispiel Händler, Versandhandel und Telekommunikationsunternehmen geführt. Diese erhalten gegebenenfalls lediglich die als negativ eingestuften Informationen. Sogenannte F-Partner wiederum können sich nur die mitgeteilten persönlichen Daten inkl. Adressdaten mitteilen lassen. F-Partner sind in der Regel Inkassounternehmen.
Der Gedanke, der sich hinter dem System der Schufa verbirgt, ist durchaus gut. Letztlich sollen sich verschiedene Unternehmen gegenseitig vor möglichen Zahlungsausfällen schützen, indem sie ihre Erfahrungen untereinander austauschen. Bürger, die stets ihren finanziellen Verpflichtungen nachkommen, haben durch solch ein System nichts zu befürchten – im Gegenteil. Durch niedrigere Zahlungsausfälle ihrer Kunden sind Unternehmen eher in der Lage, niedrigere Preise zu verlangen. Und davon profitieren dann letztlich auch deren Kunden indirekt.
Allerdings ist das System der Schufa mittlerweile so ausgeweitet worden, dass auch generelle Bonitätseinschätzungen für Kunden erfolgen können. Fragt ein Unternehmen bei der Schufa an, so kann diese eine Bonitätsschätzung vornehmen, ohne dass Einträge über den Betroffenen vorliegen. Für Privatleute handelt es sich dabei um das sogenannte Scoring. Mittels einem Punktesystem ermittelt die Schufa eine Zahlungswahrscheinlichkeit für den möglichen Vertragspartner des anfragenden Unternehmens. Diese ergibt sich zum einen aus den persönlichen Daten des Betroffenen – zum Beispiel dem Geschlecht und dem Alter. Aber beispielsweise auch Adresse und Wohnsituation liefern einen maßgeblichen Beitrag zur Ermittlung des Scorings. Durch diese Art der Bewertung und Ermittlung der Zahlungswahrscheinlichkeit bildet sich die Schufa also ein Bild über Personen, die sie (noch) gar nicht kennt. Diese Verfahrensweise ist durchaus bedenklich. Denn nicht selten kommt es vor, dass Unternehmen Geschäfte mit Privatleuten ablehnen, weil das erstellte Schufa-Scoring negativ ausfällt. Ob diese Personen jemals negativ in Erscheinung traten, spielt keine Rolle mehr. Durch dieses Verfahren hat sich der ursprünglich durchaus gute Ansatz der Schufa für nicht wenige Menschen eigentlich grundlos ins Negative verkehrt.