Nominalzins – Finanzlexikon

Als sogenannten Nominalzins bezeichnet man den Zinssatz eines Darlehens, der als Grundlage für die Berechnung der zu zahlenden Zinsen dient. Zusätzlich anfallende Kosten bleiben bei diesem Zinssatz unberücksichtigt. Wird für die Ausreichung eines Kredites zum Beispiel eine Bearbeitungsgebühr berechnet, so liegen die effektiven prozentualen Kosten automatisch über dem im Darlehensvertrag angegebenen Nominalzins. Sollen alle Kosten eines Darlehens berücksichtigt werden, dann muss der sogenannte Effektivzins herangezogen werden. Vor allem im Rahmen eines Vergleichs mehrerer Darlehensangebote ist der Effektivzins aussagekräftiger als der Nominalzins.

Auch im Bereich der Geldanlage gibt es Nominalzinssätze. Ähnlich wie bei Darlehen geben diese nicht den reinen Anlageertrag wieder. So können Anleihen ihren Anlegern einen festen Coupon also einen Nominalzins bieten. Gegebenenfalls weicht dieser jedoch vom effektiven Ertrag ab. Der Grund dafür kann ein Erwerb an einer Börse zum Kaufkurs über 100% oder sonstige Anlagekosten sein.

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