Die Einzugsermächtigung gilt als eine der flexibelsten Zahlungsarten überhaupt. Rechtlich handelt es sich um die von einem Kontoinhaber gegebene Einwilligung gegenüber einem Zahlungsempfänger, regelmäßig fällige Zahlungsbeträge von seinem Girokonto einzuziehen. Diese Zahlungsart eignet sich besonders dann, wenn es sich um regelmäßige Zahlbeträge in unterschiedlicher Höhe handelt – zum Beispiel im Rahmen einer Telefonrechnung. Um dem Kontoinhaber eine Möglichkeit des Widerspruchs zu geben, kann dieser innerhalb von 6 Wochen getätigte Abbuchungen im Rahmen einer Einzugsermächtigung wieder zurückbuchen. Die dafür anfallenden Gebühren trägt grundsätzlich der Abbuchende.
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