Rentenfaktor Vergleich – alles zur Kennzahl

Was ist der Rentenfaktor? Beim Rentenfaktor handelt es sich um eine wichtige Rechengröße wenn es um die private Rentenversicherung geht. Mit diesem Faktor wird die lebenslange monatliche Rente berechnet, welche aus dem gebildeten Gesamtkapital der Versicherung entsteht. In der Regel gibt dieser den monatlichen Auszahlungsbetrag je 10.000 Euro an.

Zu Versicherungsbeginn ist die Höhe der monatlichen Auszahlung noch unbestimmt, da die monatlichen Zahlungen aus dem bis zum Beginn der Rente gebildeten Kapital bestehen. Um eine Garantie von der jeweiligen Versicherung zu erhalten, wird vorab die Höhe der Rente in Bezug auf das mögliche, angesparte Kapital ausgerechnet.

Klassische Rentenversicherungen garantieren bereits bei Abschluss der Versicherung eine bestimmte monatliche Rente, hier steht der Rentenfaktor also fest. Eine Mindestrente kann bei fondsgebundenen Versicherungen vorab nicht zugesagt werden, da die Höhe des Gesamtkapitals nicht feststeht. Vorab kann jedoch ein Rentenfaktor festgelegt werden, der bereits vorhandenes Fondkapital in eine monatliche Rente umrechnet.

Der Rentenfaktor kann nur in der Phase des Ansparens geändert werden und das auch nur, wenn durch einen unabhängigen Treuhänder bestätigt, dass die Vertragsbedingungen eine Änderung zu lassen und alle Voraussetzungen erfüllt werden (zum Beispiel durch ein Sinken der Zinsen oder der Anstieg des Durchschnitts der Lebenserwartung).

Rentenfaktor ist aber nicht gleich Rentenfaktor. Die Faktoren sind aufgrund der unterschiedlichen optimistischen und pessimistischen Annahmen nicht gleichwertig. Die Kapitalbasis, welche für die Festlegung des Faktors benötigt wird, variiert ständig. Daher sollte es als selbstverständlich betrachtet werden, die Rentenfaktoren bei den unterschiedlichen Anbietern zu vergleichen, zu schauen worauf er sich bezieht und wie er zustande kommt.

Auf der einen Seite bietet ein Rentenfaktor Transparenz und Klarheit, führt aber auf der anderen Seite wiederum zu Verwirrung und Unklarheit.

Was bedeutet der garantierte Rentenfaktor?

Der garantierte Rentenfaktor Vergleich sorgt für planbares Einkommen im Alter

Der garantierte Rentenfaktor Vergleich sorgt für planbares Einkommen im Alter

Der garantierte Rentenfaktor spielt vor allem bei Rentenversicherungen welche fondsgebunden sind eine bedeutende Rolle, denn damit kann berechnet werden, welche garantierte Rente monatlich ausbezahlt wird. Zu beachten ist jedoch, dass der garantierte Rentenfaktor lediglich einen Umrechnungsfaktor darstellt, je nach grundsätzlicher Garantie.

Sind bei fondgebundenen Rentenversicherungen keine Garantien angegeben, so ist der garantierte Rentenfaktor zwingend notwendig um zumindest einen Mindestumrechnungsfaktor garantieren zu können. Kann die jeweilige Versicherung jedoch eine definitive Garantie für eine monatliche Rentenauszahlung aufweisen, ist die Angebe des garantierten Rentenfaktors nicht erforderlich. In den meisten Fällen ist dieser niedriger als der Rentenfaktor zu Vertragsbeginn.

Dier Ermittlung kann unterschiedlich ermittelt werden: entweder durch eine zu Vertragsbeginn Anteilsreduktion des Rentenfaktors oder durch die Verwendung eines reduzierten Zinssatzes.

Desto höher der garantierte Rentenfaktor ist, desto höher fällt die Startrente für den Versicherten aus.

Beim garantierten Rentenfaktor ist außerdem zu berücksichtigen, auf welche Bestandteile des Vertrages der Rentenfaktor angewendet wird. Dieser kann sich auf das gesamte Vertragsguthaben erstrecken oder nur auf Teile daraus Gültigkeit finden. Oftmals gilt er jedoch nur auf das garantierte, endfällige Kapital.

Was ist der Unterschied zum aktuellen Rentenfaktor?

Im Unterschied zum garantierten Rentenfaktor ergibt sich der aktuelle Rentenfaktor aus den gültigen Grundlagen zu Versicherungsbeginn. Dieser berechnet sich aus der künftigen Entwicklung der durchschnittlichen Lebenserwartung und der aktuellen Lage des Kapitalmarktes. Der aktuelle Rentenfaktor wird zu Beginn der Rente nochmals berechnet, aus dem sich die tatsächliche, monatliche Rente ergibt. Dieser Rentenfaktor basiert hier auf den Grundlagen der Lebenserwartung und des Rechnungszins. Garantiert wird jedoch die Auszahlung der vereinbarten Mindestrate. Wurde eine solche Garantie zu Beginn des Vertrages nicht vereinbart, so muss das Versicherungsunternehmen einen Faktor garantieren, aus dem sich eine Leibrente errechnen und garantieren lässt.

Aktueller Rentenfaktor Vergleich

Bei der Durchführung eines Rentenfaktor-Vergleichs wurden große Unterschiede festgestellt. Ergebnisse brachten zu Tage, dass Versicherungsnehmer ein sehr hohes Alter erreichen müssen, um von der Rentenversicherung profitieren zu können – die Spanne hierfür liegt bei den unterschiedlichen Anbietern zwischen 94 Jahren bis hin zu 121 Lebensjahren (ohne Steuerberücksichtigungen)

Beispiele:
Die MyLife Lebensversicherung AG bietet nach einer Ansparzeit von 30 Jahren und einem Mindestalter von 67 Jahren bei Eintritt in die Rente einen Rentenfaktor von 29,93 Euro.

Bei der Condor Versicherung müssen Vertragskunden ein Alter von 93,9 Jahren erreichen, um die einbezahlten Beträge auch tatsächlich ausbezahlt zu bekommen, dies entspricht einem Faktor von 31,03.

Den schlechtesten Rentenfaktor weist die Cosmos Gesellschaft auf. Hier liegt das zu erreichende Lebensalter bei 96,5 Jahren .

Rentenauszahlung oder Kapitalauszahlung

Jeder der eine private Rentenversicherung abschließt, sollte darauf achten, die größtmögliche Flexibilität für die Auszahlungsphase zu erreichen. Daher bieten Verträge mit einem vereinbarten Kapitalwahlrecht einen relativ großen Spielraum. Dieses Kapitalwahlrecht erlaubt dem Versicherten am Ende der Vertragslaufzeit frei zu entscheiden, ob die Versicherungssumme monatlich oder einmalig ausbezahlt werden soll – ganz ohne Verluste.

Wer neben seiner gesetzlichen Rente ein Zusatzvermögen benötigt, sollte sich für eine Rentenauszahlung entscheiden. Diese Auszahlungen erfolgen lebenslänglich und bieten einen effektiven Schutz vor Schulden im Alter.

Ein weiterer Faktor für die Wahl der Art der Auszahlung ist die Gesundheit, die man zu Beginn der Rente hat. Wer gesund ist und keine finanziellen Engpässe hat, wird sich für eine monatliche Auszahlung der Beträge entscheiden. Bei der monatlichen, lebenslangen Rente ist zu berücksichtigen, dass ein kleiner Prozentsatz an Steuern zu bezahlen ist. Die Höhe dafür hängt davon ab, mit welchem Alter die Rente angetreten wird.

Die Kapitalauszahlung ist dann sinnvoll, wenn man bei Eintritt der Rente gesundheitliche Probleme hat, oder für Anschaffungen und dergleichen finanzielle Mittel benötigt. Hier ist jedoch zu beachten, dass Verträge die nach 2005 abgeschlossen wurden, die Hälfte des Ertrages versteuert wird, vor 2005 abgeschlossene Verträge gelten nach wie vor als steuerfrei.

Steuerliche Auswirkungen auf die Private Rente

Die erste Frage, die sich jeder Versicherungsnehmer stellt, ist die Frage in welcher Höhe sich die Abzüge der Rente befinden. Für die Versteuerung einer privaten Rente gelten steuerliche Regelungen und welche wirtschaftliche Folgen eine lebenslange Rente oder die Auszahlung des gesamten Kapitals mit sich bringt.

Die Rechtsgrundlage der Versteuerung basiert auf dem Besteuerungsgrundsatz des Ertragsanteils. Dies gilt nur für Renten ab 2005 und ist im Einkommenssteuergesetz geregelt. Dort kann man die Höhe der Ertragsbesteuerung einsehen. Pauschal gesehen, steigen Versicherungsnehmer mit der monatlichen Auszahlung der Rente besser aus, als diejenigen die sich das gesamte Kapital auf einmal ausbezahlen lassen.

Beim Ertragsanteil handelt es sich um einen gesetzliche festgeschriebenen Wert im Prozentbereich, welcher mit dem Renteneintrittsalter beginnt. Desto älter man bei Rentenantritt ist, umso niedriger ist der Ertragsanteil. Beispiel: Rentenbeginn mit dem 65. Lebensjahr sind 18 Prozent der Rente die zu versteuern sind. Der Ertragsanteil variiert jedoch in seiner Höhe, da sich dieser auf den Durchschnitt des Einkommens richtet.

Eine höhere Besteuerung erfolgt bei der Kapitalauszahlung. Seit dem 01.01.2005 müssen Versicherungsnehmer bei der Kapitalauszahlung 25 Prozent an Abgeltungssteuer an die Finanzkasse abführen, inklusive eines Solizuschlags und gegebenenfalls eine Kirchensteuer.

Wer also nach 2005 einen Versicherungsvertrag abgeschlossen hat, muss für eine Vergünstigung der Steuer zwei Voraussetzungen zwingend erfüllen:

• die Vertragsdauer muss bereits seit mindestens 12 Jahren bestanden haben
• das 62. Lebensjahr muss beim Zeitpunkt der Kapitalauszahlung erreicvht sein

Werden diese beiden Voraussetzungen erfüllt, kann von einer Verringerung der Steuerhöhe von 50 Prozent rechnen.

Steuerliche Auswirkungen auf die Rürup Rente

Die Rürup Rente wird steuerlich in zwei Bereichen unterschieden: die Besteuerung in der Ansparphase und in der Phase der Auszahlung. In der Ansparphase werden die Beiträge nicht besteuert (nachlagernde Besteuerung). Dies ermöglicht dem Versicherungsnehmer, die Beitragszahlungen für die Rente beim Finanzamt in Form der Einkommenssteuererklärung geltend zu machen. Tritt die Auszahlungsphase in Kraft, wird die Rente in Höhe des persönlichen Steuersatzes versteuert. In welcher Höhe dieser ausfällt ist vom Einkommensteuergesetz abhängig.

Für die Errechnung der Steuerhöhe wird üblicherweise nicht die komplette Zahlung herangezogen. Derzeit liegt der Prozentsatz welcher steuerpflichtig ist bei 54 Prozent und steigt bis 2040 um jeweils 1 Prozent. Die gesamte Rentenzahlung wird voraussichtlich ab 2020 voll steuerpflichtig sein.

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