Existenzgründung – der eigene Handwerksbetrieb

Handwerk hat immer noch goldenen Boden und Existenzgründungen sind auf diesem Sektor selbst in Krisenzeiten häufig von Erfolg gekrönt. Wesentliche Grundlage für eine geplante Existenzgründung sind die Zulassungsvoraussetzungen für das jeweilige Handwerk und hinreichende Kenntnisse über erlaubte Tätigkeiten innerhalb desselben. Die eigenen Fähigkeiten, Führungsqualitäten und Finanzmittel, der Meisterbrief oder ein abgeschlossenes Studium als Qualifikation, der Standort und die Marktlage entscheiden fernerhin über den Erfolg des eigenen Unternehmens.

Die Grundlage für die Existenzgründung

Anders als bei vielen anderen Unternehmen, die ihren Geschäften oft auch über Ferabsatzhandel nachkommen können, ist bei Handwerksbetrieben die Wahl des richtigen Standortes noch immer sehr wichtig. Bild: © Stockbyte/Thinkstock

Zunächst ist der Standort des neuen Unternehmens verständlicherweise ausgesprochen wichtig. Gibt es also einen regionalen Bedarf an den jeweiligen Dienstleistungen oder Produkten, die man feilzubieten plant? Und wie und wo soll die eigene Werkstatt entstehen? Eine zum Verkauf stehende Immobilie oder mietbare Anlagen sind sicherlich eine gute Möglichkeit, seine erste eigene Werkstatt zu realisieren. Eine Werkhalle zu errichten ist heutzutage allerdings auch kein Hexenwerk mehr.

Hernach sollte man sich überlegen, wie es um die eigenen Qualifikationen steht. Die Bezeichnung „Meisterbetrieb“ beziehungsweise deren Fehlen hat für viele Kunden große Bedeutung. Man sollte es sich also lieber zweimal überlegen, ob man in einem Handwerk, in dem der Meisterbrief für eine Unternehmensgründung nicht vonnöten ist, das Risiko eingehen möchte, ohne diese Qualifikation einen entsprechenden Betrieb zu etablieren.

Zulassungspflichtige Handwerke

Heutzutage wird der Meisterbrief noch immer für „gefahrgeneigte und ausbildungsintensive Tätigkeiten“ vorausgesetzt. Die Zulassungspflicht hat also weniger mit Qualitätssicherung als mit der Gewährleistung der Sicherheit zu tun. Im Allgemeinen fallen jene Berufe in dieses Raster, in denen durch unsachgemäße Ausübung Gefahren für die Gesundheit oder das Leben von Kunden und Angestellten drohen. Verständlicherweise sollten diese Berufe lediglich von Handwerkern ausgeübt werden, die sich durch die bestandene Meisterprüfung für den jeweiligen Aufgabenbereich qualifiziert haben. Allein der fachkundige Umgang mit Werkzeugen, Maschinen und Werkstoffen kann die Sicherheit aller Beteiligten gewährleisten.

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