Kfz-Versicherungen für Unternehmen: Worauf geachtet werden muss

Für Unternehmen mit großem Fuhrpark wird die Kfz-Versicherung schnell zu einem sehr relevanten Kostenfaktor. Mit speziell auf Unternehmen zugeschnittenen Tarifen lassen sich teils 40 Prozent und mehr einsparen. Bild: © arsdigital - Fotolia.com

Für Unternehmen mit vergleichsweise großem Fuhrparkt kann die Kfz-Versicherung ein wichtiger Kostenfaktor werden. Dies gilt besonders für Start-Up-Unternehmen, die ohnehin nur wenig Geld zur Verfügung haben, aber aufgrund ihres Tätigkeitsfeldes dennoch von Anfang an viele Fahrzeuge benötigen. Je mehr Fahrzeuge für den Geschäftsbetrieb notwendig werden, desto höher sind die Kosten. Daher ist es wichtig, die richtige Versicherung auszuwählen und zudem den richtigen Tarif zu finden. Durch die Wahl der richtigen Police können oftmals Beträge in Höhe von bis zu 40 Prozent und mehr gespart werden. Allerdings: Das Geld allein ist oft ein schlechter Ratgeber, geht es um die richtige Versicherung.

Für Unternehmen mit großem Fuhrpark wird die Kfz-Versicherung schnell zu einem sehr relevanten Kostenfaktor. Mit speziell auf Unternehmen zugeschnittenen Tarifen lassen sich teils 40 Prozent und mehr einsparen. Bild: © arsdigital – Fotolia.com

Junge Unternehmen mit einem Fuhrpark ab drei Fahrzeugen sollten aktiv nach speziellen Tarifen suchen, die für Unternehmen konstruiert wurden. Neben den bekannten Versicherungsunternehmen gibt es einige spezielle Versicherer, die in der Lage sind, den betrieblichen Fuhrpark günstig zu versichern. Viele der Anbieter machen ihre Tarife dabei nicht vom Fahrzeug abhängig, sondern bieten vielmehr die Möglichkeit, das Fahrzeug unabhängig vom Modell zu versichern. Daher sind Versicherungen vorhanden, die sowohl PKWs wie auch LKWs zu den gleichen Konditionen versichern. Hierbei ergibt sich daher bereits eine enorme Einsparung. Je größer der Fuhrpark wird, desto mehr Rabatte werden zudem gewährt, sodass hier nochmals gespart werden kann.

Für Existenzgründer ergibt sich bei vielen der Versicherungen zudem ein weiterer Vorteil. In der Regel beginnen Neueinsteiger mit einem Prozentsatz von 120 Prozent. Gründern wird oft die Möglichkeit geboten, mit einem niedrigeren Prozentsatz einzusteigen. Häufig wird angeboten, dass die Fahrzeuge mit 70 Prozent eingestuft werden.

Die Vielzahl der Versicherer, die Tarife für Selbstständige anbieten, ist nur schwierig überblicken. Daher kann es sinnvoll sein, einen Versicherungsmakler zu beauftragen. Zu beachten ist hierbei, dass der Makler möglichst viele Versicherungen im Angebot hat, die für die jeweiligen Ansprüche passend sind. Ideal ist ein Makler oder Berater, der seine Provisionen nicht durch die Versicherungen erhält, sondern vielmehr direkt mit dem Unternehmen abrechnet. Solche Makler sind unabhängig und ihre Interessen gelten tatsächlich nur dem Kunden.

Zu klären ist auch immer die Frage, welche Versicherungen in die Kfz-Versicherung integriert werden müssen. Gesetzlich vorgeschrieben ist einzig die Kfz-Haftpflichtversicherung. Diese deckt Schäden an fremden Fahrzeugen, Personen oder Gegenständen ab, die vom Versicherten verursacht werden. Bei neuen Fahrzeugen empfiehlt sich zusätzlich eine Kfz-Vollkaskoversicherung. Die Fahrzeuge sollten allerdings nur dann mit diesem Zusatz versichert werden, wenn sie nicht älter als drei Jahre alt sind. Ältere Fahrzeuge können mit einer Teilkaskoversicherung ausgestattet werden. Allerdings ist dies in vielen Fällen ebenfalls nicht ratsam. Häufig sind die Kosten für Voll- und Teilkaskoversicherungen gerade im geschäftlichen Bereich so hoch, dass die Kosten nicht im Verhältnis zum Nutzen stehen. Dies sollte im Einzelfall mit dem Makler besprochen werden, wobei hier darauf bestanden werden sollte, dass entsprechende Statistiken die Aussagen über die Notwendigkeit untermauern.

Von weiteren Zusätzen wie beispielsweise dem Verkehrsrechtschutz sollte in der Regel eher abgesehen werden. Diese sind nur notwendig, wenn aufgrund der Tätigkeit Rechtsstreitigkeiten zu erwarten sind. Wichtig könnte allerdings eine Insassenversicherung werden. Auch hier muss die Notwendigkeit im Einzelfall erfragt werden, da es Tätigkeiten gibt, die durchaus eine Gefährdung der Insassen beinhalten können.

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