Im täglichen Leben geschehen Unfälle – das kann kaum verhindert werden. Glücklicherweise haben die meisten Unfälle weniger dramatische Folgen und dabei erlittene Verletzungen verheilen wieder vollständig. Manchmal kann ein Unfall aber auch zu einer dauerhaften Gesundheitsschädigung (Invalidität) und eventuell sogar zu einer dauerhaften Arbeitsunfähigkeit führen. In solchen Fällen kann eine private Unfallversicherung finanzielle Sicherheit schaffen.
Inhaltsangabe
Was genau zählt als Unfall?
Im alltäglichen Sprachgebrauch verwenden wir den Begriff „Unfall“ recht schnell und häufig. Versicherungsrechtlich gesehen ist jedoch nicht alles, was wir als Unfall ansehen, auch als solcher versichert. Im versicherungstechnischen Sinne handelt es sich um einen Unfall, „wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet“.
Allerdings gibt es auch Versicherer, die in ihren Versicherungsbedingungen den Unfallbegriff verbraucherfreundlich erweitern, sodass dann z.B. auch Verletzungen durch Eigenbewegungen, Zeckenbisse oder Infektionen mitversichert sind.
Die Absicherung gegen einen Unfall
Um sich gegen die finanziellen Folgen eines schweren Unfalls abzusichern, kann eine private Unfallversicherung genutzt werden. Die wichtigste Leistungsart ist dabei die Invaliditätsleistung, die im Falle einer unfallbedingten Voll- oder Teilinvalidität als einmalige Kapitalabfindung ausgezahlt wird. Wie hoch diese Kapitalabfindung ist, hängt einerseits von der vereinbarten Invaliditätsgrundsumme sowie der vereinbarten Progression und andererseits von der so genannten Gliedertaxe sowie dem vom Arzt festgestellten Grad der Invalidität ab.
Ist im Vertrag der Unfallversicherung beispielsweise eine Invaliditätsgrundsumme von 100.000 Euro und in der Gliedertaxe für den Verlust bzw. die vollständige Bewegungsunfähigkeit eines Zeigefingers ein Satz von 10% vereinbart, so kämen also 10.000 € zur Auszahlung, sofern der Arzt eine 100%-ige Schädigung des Daumens feststellt. Bescheinigt er dagegen nur eine 50%-ige Schädigung des Zeigefingers, würden im o.g. Beispiel nur 5.000 € zur Auszahlung kommen.
Will man sich insbesondere vor Schäden mit hohem Invaliditätsgrad preiswert absichern, ist die Vereinbarung einer Progression sinnvoll. Dadurch steigt die Kapitalabfindung bei Invaliditätsgraden über 25% entsprechend der gewählten Progression an. Ist im Vertrag also eine Invaliditätsgrundsumme von 100.000 Euro mit 350% Progression vereinbart, würden im Falle einer 100%-igen Invalidität 350.000 € zur Auszahlung kommen – bei einem Invaliditätsgrad von nur 10% aber auch nur 10.000 €.
Weitere Leistungen von Unfallversicherungen
Auch wenn die Invaliditätssumme den zentralen Vertragsbestandteil einer Unfallversicherung bildet, bieten die meisten Versicherer Zusatzleistungen an, die sehr interessant sein können. So kann bei manchen Tarifen eine lebenslange Unfallrente vereinbart werden, die zwar erst ab 50%-iger Invalidität – aber dann in voller Höhe ausgezahlt wird.
Bei Bedarf kann auch ein Krankenhaustagegeld vereinbart werden, das ausgezahlt wird, wenn für die versicherte Person wegen eines Unfalls ein stationärer Aufenthalt im Krankenhaus notwendig wurde. Auch festgelegte Maximalbeträge für eventuelle kosmetische Korrekturen können im Rahmen einer privaten Unfallversicherung vereinbart werden.
Die preisliche Gestaltung der Unfallversicherung
Wie bei anderen Versicherungen gilt auch bei der Unfallversicherung: Je mehr und je höhere Leistungen der Versicherte möchte, desto höher ist der zu zahlende Beitrag. Außerdem ist der Beitrag auch von der beruflichen Tätigkeit abhängig. Körperlich bzw. handwerklich tätige Personen müssen meist mehr bezahlen als kaufmännisch bzw. verwaltend Tätige. Doch vor allem bei größeren Schäden oder gar Vollinvalidität des Versicherten ist der finanzielle Schutz, welchen die Unfallversicherung bieten kann, sehr wertvoll. Da die meisten Versicherer keine Pauschalpakete, sondern individuell gestaltbare Modelle der Unfallversicherung anbieten, kann man sich sein Leistungspaket praktisch komplett zusammenstellen und für jede Leistungsart die gewünschte Versicherungssumme vereinbaren. Aus den Vorgaben des Versicherten ergibt sich ein Zahlbeitrag, der jährlich oder mit geringem Ratenzahlungszuschlag meist auch monatlich gezahlt werden kann.