Seit Beginn der aktuellen politischen Debatte um Altersarmut ist auch das Thema Riester-Rente wieder präsenter. Die nach dem ehemaligen Arbeitsminister Walter Riester benannte privat finanzierte Rente wurde in den Jahren 2000 bzw. 2001 eingeführt, um sinkende Rentenniveaus der gesetzlichen Rentenversicherung auszugleichen. Zwischenzeitlich hat sich die private Zusatzrente mit über 15 Millionen abgeschlossenen Verträge zwar relativ gut etabliert, dennoch kommt immer wieder starke teils durchaus auch berechtigte Kritik an der Riesterrente auf. So fällte beispielsweise jüngst das Handelsblatt ein vernichtendes Urteil über die Riesterrente.
Wesentlicher Kritikpunkt ist, dass die Einführung der Riesterrente zwar politisch die Absenkung des umlagefinanzierten gesetzlichen Rentenniveaus legitimieren sollte, jedoch ein großer Teil der Deutschen finanziell gar nicht in der Lage sei, diesen Verlust durch „Riestern“ auszugleichen. Überhaupt würde sich die Riesterrente nur für Leute lohnen, die das durchschnittliche Lebensalter weit überschreiten.
Richtig ist, dass Riestersparen für Geringverdiener unter Umständen sogar ein Verlustgeschäft sein kann. Nämlich dann, wenn der Sparer mit seinen Ansprüchen aus der gesetzlichen Rentenversicherung – beispielsweise aufgrund längerer Arbeitslosigkeiten in der Erwerbsbiographie – im Alter nicht den Grundsicherungsbetrag erreicht. Da die Einkünfte aus der Riesterrente voll mit der Grundsicherung verrechnet werden, hätte der Betroffene in diesem Falle einen Teil oder gar den kompletten Betrag umsonst in die Riesterrente eingezahlt.
Von diesem Fall abgesehen kann die Riesterrente allerdings durchaus einen soliden Grundstein für die Altersvorsorge bieten. So erhält jeder Sparer eine jährlich gezahlte Grundzulage in Höhe von 154 Euro. Je Kind kommen nochmals 185 Euro (bis 2008 geboren) bzw. 300 Euro (ab 2008 geboren) hinzu. Das solange, wie die Zahlung von Kindergeld erfolgt. Wer einen Riestervertrag abschließt und am 01.01. des Abschlussjahres noch nicht 25 Jahre alt war, kommt außerdem in den Genuss eines zusätzlichen Berufsstarterbonus. Dieser beträgt einmalig 200 Euro.
Viele Besserverdiener haben jedoch Zweifel. Denn da die Zulagenzahlung eine einkommensabhängige Eigenzahlung des Vertragsinhabers voraussetzt, scheuen viele dieser Personen den Vertragsabschluss. Um die vollen staatlichen Zulagen zu erhalten müssen Besserverdiener nicht selten monatlich um 100 Euro in einen Riestervertrag einzahlen (4% des Bruttoverdienstes bezogen auf das Vorjahr abzgl. Zulagen).
Ein Beispiel:
Frau, 38 Jahre alt, ein Kind (vor 2008 geboren), Bruttoverdienst Vorjahr: 36000 Euro
36000 Euro x 4% = 1440 Euro
1440 Euro – 339 Euro (Grundzulage und Kinderzulage) = 1101 Euro Jahreseinzahlung
1101 / 12 = 91,75 Euro monatliche Zahlung
Um die volle Zulage zu erhalten, müssten im Beispiel demnach monatlich 91,75 Euro eingezahlt werden. Bei geringerer Zahlung entfällt die Zulage nicht, sondern wird prozentual gekürzt.
Was viele aber nicht wissen: Riestersparen kann sich für Besserverdiener vor allem aus steuerlicher Sicht mehr lohnen als zunächst vermutet. Denn da das Finanzamt eine sogenannte „Günstigerprüfung“ vornimmt, ist es durchaus wahrscheinlich, dass Besserverdiener durch die Angabe der Riestereinzahlungen in ihrer Steuererklärung von einer höhere Steuerersparnis profitieren können. Denn liegt die Ersparnis durch die steuerliche Absetzung über dem Betrag, der aufgrund der Zulagen möglich ist, bekommt der Sparer diese. Im oben beschriebenen Beispiel ist das sehr wahrscheinlich. Angenommen der Steuersatz der Sparerin liegt bei 38% (abhängig vom steuerpflichtigen Einkommen), dann beträgt die eigentliche Förderung im betreffenden Jahr 418,38 Euro (Einzahlung 1101 Euro x 38% Steuersatz = 418,38 Euro). Statt der Zulagen, deren Höhe „nur“ bei 339 Euro liegt, würde der Steuerpflichtigen die Steuerersparnis gewährt.
Durch diese Regelungen können Besserverdiener jedoch noch deutlich mehr profitieren. Da jährlich bis zu 2100 Euro Eigenzahlungen in Riesterverträge steuerlich abgesetzt werden können, sind noch höhere Vorteile möglich. Zahlt der Riestersparer die kompletten 2100 Euro in seinen Vertrag, kann er zum Beispiel bei einem Steuersatz von 40% ganze 840 Euro sparen. Das gilt völlig unabhängig von der Höhe der ursprünglich möglichen Riesterzulagen. Bei Ehegatten verdoppelt sich der absetzbare Betrag von 4200 Euro, da jede diese Personen einen eigenen geförderten Riestervertrag nutzen kann. Auch wenn statt der Zulagen eine Steuerersparnis gewährt wird, bleiben die für Riesterverträgen bekannten Vorzüge bestehen. So ist ein geförderter Vertrag beispielsweise immer Hartz4-sicher und vor einer eventuellen Insolvenz geschützt.